Handbuch 5. Auflage

Gemeinschaft 527 Gemeinschaften haben von daher die Funktion, ein gewisses Maß an Sicherheit über den Wert der eigenen Fähigkeiten oder Eigenschaften zu vermit- teln, da nur hierauf bezogen der Prozess der Reali- sierung von selbst gewählten Lebenszielen gelingen kann. Individualisierung als Zuwachs an selbst- bestimmten Entscheidungsmöglichkeiten wird so- mit auch von Honneth an die Existenz von Ge- meinschaften geknüpft. Zur Kritik an der Kommunitarismus-Debatte Fasst man die dargestellten Argumente zusammen, so kann daraus der folgende Schluss gezogen wer- den: Die dem Individualisierungsprozess imma- nente Ambivalenz einer Vergrößerung persönlicher Entscheidungsspielräume und des Zwangs der je- weils individuellen Entscheidungsbegründung kann nur dann in Richtung eines Zuwachses an individuellen Freiheitsrechten aufgehoben werden, wenn der Individualisierungsprozess selbst einge- bunden wird in neue Formen posttraditionaler Ge- meinschaften. Der sozialpädagogische Diskurs wäre demzufolge dahingehend zu erweitern, dass nicht nur die Widersprüchlichkeiten des Indivi- dualisierungsprozesses einmünden in sowohl theo- retische als auch praxisbezogene Konzeptualisie- rungen sozialpädagogischen Handelns, sondern dass darüber hinausgehend auch danach gefragt werden muss, welchen Beitrag Soziale Arbeit für die Herausbildung posttraditionaler Gemeinschaf- ten leisten kann. Eben auf diese Frage gibt die Kommunitarismus- Debatte aber keine ausreichende Antwort – und dies hat mehrere Gründe. Zunächst hat Joas zu Recht darauf hingewiesen, dass die Semantik des Gemeinschaftsbegriffes in der kulturellen Tradition Amerikas eine andere als in Deutschland ist (1993, 49). Während in Deutschland nahezu jede positive Verwendung des Gemeinschaftsbegriffes sich mit Kritikern auseinander zu setzen hat, die antidemo- kratische Tendenzen vermuten und dies mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Begriffs- verwendung oder auch mit Hinweis auf den von Walter Ulbricht geprägten Begriff der „sozialisti- schen Menschengemeinschaft“ begründen, geht es in der amerikanischen Debatte über Gemeinschaft um das Selbstverständnis einer liberalen Gesell- schaft. Nun könnte man argumentieren, dass diese unterschiedliche Geschichte des Gemeinschafts- begriffes noch kein Anlass dafür sein kann, kon- zeptionelle Entwürfe posttraditionaler Gemein- schaften nicht auch innerhalb der Sozialpädagogik zu diskutieren, um hierüber zu Bestimmungen zu gelangen, die das Verhältnis der Sozialpädagogik zu gesellschaftlichen Ansprüchen klären. Dafür müsste der kommunitaristische Gemeinschaftsbegriff al- lerdings zweierlei leisten können: erstens muss über ihn geklärt werden, wie die aus Individualisierungs- prozessen entstehenden Problematiken der sozialen Integration im Rahmen von Vergemeinschaftung zu lösen sind. Und zweitens besteht Klärungsbedarf dahingehend, welche Funktionsbestimmungen so- zialpädagogischen Handelns durch die Bezug- nahme auf Gemeinschaften abgeleitet werden können. Beides aber leistet die Kommunitarismus- Debatte nicht. Stimmt man mit den Kommunitaristen zunächst darin überein, dass die soziale Integration von Indi- viduen in gesellschaftliche Zusammenhänge durch vereinzelte Subjekte allein nicht bewerkstelligt wer- den kann und somit notwendig an den wechselsei- tigen kommunikativen Austausch und entspre- chende Anerkennungsverhältnisse mit anderen gebunden bleibt, so kann hierüber noch lange nicht der Nachweis dafür geführt werden, wie diese Austauschprozesse zustande kommen können. Der Gemeinschaftsbegriff – und darin unterscheidet sich die Kommunitarismus-Debatte nicht von ihren Vorläufern – zeichnet sich nämlich durch eine enorme Unkonturiertheit aus: „Die Palette der Phä- nomene“ – so Brumlik (1992b, 99) – „die durch den Begriff der Gemeinschaft jedenfalls hier zu Lande abgedeckt werden, ist ebenso bunt wie vertraut und dennoch: sozialwissenschaftlich weitestgehend eine terra incognita“. Und auch Joas fordert zunächst eine Präzisierung des Gemeinschaftsbegriffes: „Wenn man vom heutigen Gemeinschaftsverlust spricht, muss man klar machen, ob von einer abnehmenden Bindungskraft von Kernfamilie, Verwandtschaft, Freundschaft, Kirchengemeinde, lokaler Gemeinde, städtischer neighbourhood, politischer Partei, Ge- werkschaft, Verein oder was immer die Rede sein soll“ (1993, 57). Hinzu kommt, dass einerseits die Notwendigkeit von Vergemeinschaftungen für die soziale Integra- tion betont wird, andererseits aber keinerlei Hin- weise dafür gegeben werden, wie diese Formen der

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