Handbuch 5. Auflage

Gender, Genderforschung 537 in der Forschungsgeschichte jedoch „aus dem Fo- kus“ geraten, was künftig zu korrigieren wäre. Sehr viel stärker seien demgegenüber die „internen“ Ver- hältnisse thematisiert worden, die Praktiken der Unterordnung, der Komplizenschaft sowie der Marginalisierung unter Männern, über die sich HM reproduziere. Im Kontext kritischer Männerforschung sind ge- rade bezüglich dieser „internen“ Verhältnisse Un- schärfen des Konzeptes kritisiert worden (zur bun- desdeutschen Diskussion um HM siehe May 2010). Eine Verknüpfung mit Pierre Bourdieus Theorie eines männlichen Habitus (Bourdieu 1997; 2005) sollte hier weiterführen: Für Bourdieu ist Männlichkeit ein „eminent relationaler Begriff, der vor und für die anderen Männer und gegen die Weiblichkeit konstruiert ist, aus einer Art Angst vor dem Weiblichen“ (Bourdieu 2005, 96). Im „Wunsch, die anderen Männer zu dominieren, und sekundär, als Instrument des symbolischen Kamp- fes, die Frauen“ (Bourdieu 1997, 215), sieht er das zentrale Merkmal des „männlichen Geschlechts- habitus“. Diese „libido dominandi“, wie Bourdieu sie nennt, wird nun auf Connells HM bezogen (so z. B. bei Meuser 1998). Lothar Böhnisch hat Meuser vorgeworfen, er schneide damit den Begriff des Habitus „von seiner sozialökonomischen Hintergrundstruktur und de- ren Entwicklungsgesetzlichkeit ab“ und belasse ihn damit „auf der sozialkonstruktivistischen Vorder- bühne“ (Böhnisch 2003, 97). „Gerade heute“ hät- ten sich die „Eigenkräfte“ des „ökonomischen Prinzips […] von den konkreten Männern“ gelöst und seien „nicht mehr auf sie (in der Masse) ange- wiesen“ (Böhnisch 2003, 97). Von daher stelle auch nicht HM „das zentrale Strukturprinzip der modernen Vergesellschaftung des Mannes dar, son- dern das Strukturprinzip der Externalisierung, als „Abwertung des Innen und der Natur“ sowie „des Schwächeren“ (Böhnisch 2003, 77). Während aus einer hegemonietheoretischen Sicht- weise Böhnischs Argumentation mit einer „Ent- wicklungsgesetzlichkeit“ nicht ganz unproblema- tisch ist (May 2010), kann aus derselben Perspektive seinem „Sozialkonstruktivismus-Vorwurf“ durch- aus zugestimmt werden. So steht Meusers habitus- theoretisches Verständnis von HM in Gefahr, die politischen Aspekte der Analyse von – in bestimm- ten sozio-kulturellen Praktiken und Institutionen sich artikulierenden – gesellschaftlichen Macht- und Interessenkonstellationen aus dem Blick zu verlieren. Von Seiten hegemonietheoretisch argu- mentierender AutorInnen selbst wurde allerdings in Frage gestellt, ob mit Blick auf eine komplexe Analyse von Geschlechterverhältnissen der Begriff der Hegemonie „auch eine Beziehung trifft, in der die Partner u. a. in Liebe miteinander verbunden sind“ (Kontos /May 2008, 7). Bei der Unter- suchung hegemonialer Geschlechterverhältnisse müsse daher analytisch zwischen einer strukturel- len, einer normativ-kulturellen und einer kom- munikativ-handlungsbezogenen Ebene differen- ziert werden – auch wenn diese Ebenen durchaus miteinander vermittelt seien (Kontos /May 2008, 8 f.; May 2010). In dieser analytischen Erweiterung wird das Hegemoniekonzept auch zur Analyse von Geschlechterverhältnissen in der Ausbildung und Praxis Sozialer Arbeit genutzt. Dekonstruktion Die Diskussion um einen postmodernistischen, poststrukturalistischen, dekonstruktivistischen Fe- minismus (Benhabib et al. 1993), die in der Folge dann auch zur Etablierung der „queer studies“ ge- führt hat, stellt in gewisser Weise eine Radikalisie- rung des „Sex Role Strain Paradigm (SRS)“ (Pleck 1976) dar. Besondere Bedeutung hat in diesem Zu- sammenhang der theoretische wie politische An- satz von Judith Butler (1991; 1993) erlangt, der sich nicht damit begnügt, die Zumutungen einer Geschlechtsrollensozialisation auf der Ebene des „sozialen“ Geschlechts (gender) zu problematisie- ren – ihre Kritik richtet sich auf das „biologische“ Geschlecht (sex) selbst. Butler zufolge entsteht der Effekt von dessen „Natürlichkeit“ erst dadurch, dass Körper innerhalb des durch stete diskursive Wiederholung aufrechterhaltenen Systems der Zweigeschlechtlichkeit nur als binär geschlecht- liche wahrgenommen werden können. Es gebe, so Butler, kein vor dem bezeichnenden Diskurs exis- tierendes „biologisches“ Geschlecht. Weil aber der als anatomischer Körper verstandene (sex) eine dis- kursive Konstruktion sei, müsse auch die Unter- scheidung von „sex“ und „gender“ selbst diskursiv produziert sein. Da „Bezeichnung“ sich durch wiederholende Akte herstelle, sieht Butler (1993, 209 ff.) subversive Möglichkeiten in einer parodistischen Wieder-

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