Handbuch 5. Auflage
Generationen 565 Ort im Verhältnis zwischen der erwachsenen und der heranwachsenden Generation. Erziehung und Bildung sind dialogisch verfasst (Buber 1953). Der Dialog der Generationen ermöglicht die Erfahrung von Verbundenheit, wechselseitigem Verstehen und wechselseitiger Anerkennung; er beinhaltet aber auch die Auseinandersetzung mit der durch das Lebensalter definierten Ungleichheit zwischen „mündigen“ Personen und Personen, die in den Prozessen der Erziehung und Bildung zur „Mün- digkeit“ gelangen sollen (Brumlik 1992, 1995). In der Kodifizierung von Rechten des Kindes in der UN-Kinderkonvention vom 20. November 1989 kommen beide Facetten der Generationen- frage zum Tragen. Denn einerseits werden den Kindern allgemeine, d. h. vom Lebensalter unab- hängige Menschenrechte (z. B. Gedanken-, Gewis- sens- und Religionsfreiheit) zugesprochen, anderer- seits werden lebensphasenspezifische Rechte (z. B. Rechte im Hinblick auf die Trennung des Kindes von seinen Eltern und das Recht auf Bildung) fest- geschrieben. Die Neubestimmung der Konfiguration von privater und öffentlicher Erziehung: Generationenlernen im Kontext des Erziehungssystems der Gesellschaft Die Beschleunigung der kulturellen Evolution (z. B. Wissensproduktion und Technikentwick- lung) und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung hat die traditionell vorrangige Stellung der – insbeson- dere in der Familie angesiedelten – Erziehung im Modus der „Präsentation“ einer Lebensform relati- viert. „Repräsentation“ – „Auswählen, was vermit- telt werden soll“ im Rahmen der „Konstruktion des pädagogischen Feldes“ im Erziehungssystem der Gesellschaft – ist zum wichtigsten Modus der Erziehung geworden (Mollenhauer 1983). Mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz und der Erfassung der überwiegenden Mehrheit (2007: 87%) der 3- bis 6-jährigen Kinder in Tageseinrich- tungen, mit dem geplanten und in Gang gesetzten Ausbau des Betreuungsangebots für die unter 3-Jährigen und mit der Verbreitung verschiedener Formen der Ganztagsschule wird die Konfiguration von privater und öffentlicher Verantwortung und Sorge für die nachwachsende Generation neu be- stimmt, und zwar im Sinne einer stärkeren Ge- wichtung der öffentlichen Erziehung. Dank der Inklusion aller (im Falle der Pflichtschule) bzw. ei- nes immer größeren Teiles der Mitglieder der nach- wachsenden Generation in das Erziehungssystem der Gesellschaft wird das pädagogische Generatio- nenverhältnis im globalen Maßstab zu einem zen- tralen Element sowohl in der gesellschaftlichen Ordnung als auch in der Struktur der individuellen Lebensläufe. Für den Alltag der Kinder und Ju- gendlichen bedeutet dies: Mehr denn je wird von ihnen erwartet, zusammen mit Altersgenossen für immer längere Phasen ihres Tageslaufes die Rolle von Lernenden in entsprechend ihrem Lebensalter gegliederten Bildungsinstitutionen wahrzuneh- men. Komplementär wird immer mehr pädago- gischen Fachkräften die Aufgabe zugeschrieben, Kinder und Jugendliche beim Erwerb von Welt- wissen, Orientierung und Handlungsfähigkeit zu unterstützen und anzuregen. Die Aufgaben der Vermittlung und Aneignung werden verstärkt öffentlichen Einrichtungen zuge- wiesen. Dies hat zum einen mit dem Erfordernis zu tun, den Eltern eine bessere Balance von Erwerbs- und Familientätigkeit zu ermöglichen, betrifft also nicht die Bildungsfunktion, sondern die Betreu- ungsfunktion des Erziehungssystems. Zum ande- ren wird sie von der Überzeugung getragen, Bil- dung stelle die wichtigste Ressource nicht nur für die Persönlichkeitsentwicklung jedes Individuums, sondern auch für die Sicherung des Humanver- mögens der Gesellschaft dar. In dieser Perspektive ist das Erziehungssystem der Gesellschaft heraus- gefordert, so effektiv wie möglich zur Entwicklung des „kulturellen Kapitals“ aller Mitglieder der nachwachsenden Generation beizutragen. Ins- besondere im Hinblick auf die wachsende Zahl von Kindern, die unter den einschränkenden Be- dingungen von ökonomischem Mangel und Bil- dungsarmut aufwachsen, beinhaltet diese Heraus- forderung gezielte Fördermaßnahmen, um die enge Kopplung von Bildungslaufbahn und sozialer Her- kunft zu überwinden. Die Praxis einer Erziehungs- partnerschaft muss Formen der Elternbildung und der aufsuchenden Elternarbeit einschließen. Das erzieherische Generationenverhältnis im Kon- text öffentlicher Lernorte unterscheidet sich in man- cher Hinsicht von den Generationenbeziehungen in
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