Handbuch 5. Auflage

574 Böllert · H.-U. Otto · Schrödter · Ziegler  renden Mitglieds einer Gesellschaft“ (74) begrenzt wird. Menschen im Kindesalter, mit Senilität oder mit geistiger Behinderung sind argumentations- logisch tendenziell aus der kontraktualistischen Ge- rechtigkeitsbegründung von Rawls ausgenommen (Nussbaum 2006). Zumindest in einigen ihrer Ar- beitsfelder besteht für die Soziale Arbeit insofern das Problem, dass eine nicht unerhebliche Zahl ihrer ‚nicht-mündigen‘ AdressatInnen kaum in dem Gel- tungsbereich der Rawls’schen Gerechtigkeitsbegrün- dung fällt. In der feministischen Ethik ist der Autonomie- gedanke der Rawls’schen Vertragstheorie ebenfalls scharf kritisiert worden. Das ‚moralische Ich‘ als auch die ‚relevanten Anderen‘ würden auf abstrakte, bindungslose und letztlich austauschbare Individuen reduziert. Eine solche reduktionistische Abstraktion vom Individuum „mit einer konkreten Geschichte, Identität und affektiv-emotionalen Verfassung“ (Benhabib 1989, 460) impliziere Vorstellungen vom moralischen Subjekt als „weiße, männliche Erwach- sene, die Besitz oder zumindest einen Beruf haben“ (460). Das abstrakte moralische Subjekt der Rawls’schen Theorie ist damit weit entfernt von den empirischen, konkreten ‚Subjekten‘, die das ‚typi- sche Klientel‘ Sozialer Arbeit darstellen. Partizipati- ons- und Teilhabeanforderungen, wie sie etwa in ei- ner lebensweltlich oder dienstleistungsorientierten Formulierung Sozialer Arbeit betont werden, kön- nen in diesem Rahmen nicht mehr begründet wer- den. Individuen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können dann nur noch Gegenstand von Wohlwol- len, aber nicht mehr von Gerechtigkeit sein. In der Rawls’schen Gerechtigkeitstheorie geht es um gerechte Gesetze, Institutionen und Pro- gramme oder kurz: um Lebensumstände. Gerech- tigkeitsurteile sollen sich Rawls zufolge an dem Ausmaß verfügbarer zentraler Güter wie Grund-, Freiheits- und Zugangsrechten und basalen, mate- riellen Ressourcen orientieren. Eine Gesellschafts- ordnung gilt dann als gerecht, wenn gewährleistet ist, dass jedem Bürger unabhängig von seinen indi- viduellen Bedürfnissen ein gewisses Maß an Mit- teln zur Verfügung steht. Mit Rawls Gerechtig- keitstheorie scheinen sich in sozialpolitischer Hinsicht eher die Absicherungen „materieller Stan- dardrisiken durch sozialversicherungsförmig orga- nisierte Sicherungssysteme“ (Olk /Otto 1987, 6) sowie eine weit reichende (Um-)Verteilung von Gütern und (infra-)strukturellen Möglichkeiten begründen zu lassen als pädagogische Interventio- nen, die sich auch auf die Veränderung von Moti- vationen, Orientierungen und Kompetenzen be- ziehen und sich damit auf Personen richten (Otto / Ziegler 2007). Tatsächlich haben die gesell- schaftlichen Grundgüter von Rawls’ Gerechtig- keitstheorie – mit Ausnahme der Selbstach- tung – lediglich den Status von instrumentellen Mitteln für das Gelingen eines guten Lebens (Sturma 2000). Eine Konzeption des guten Lebens selbst ist darin nicht bzw. nur sehr rudimentär an- gelegt. Dieser Logik folgend lehnt Rawls die ‚Ver- besserung‘ oder Perfektionierung des Individuums ab. ‚Perfektionistische‘ Vorstellungen trachten da- nach, die menschliche Lebensführung in einer spezifischen Form zu qualifizieren und spezifische Eigenschaften zu kultivieren. Rawls begegnet ihnen deshalb skeptisch, weil sie tendenziell moralisch elitäre bis despotische Formen annehmen können oder zumindest anmaßende Zurichtungen legiti- mieren, indem sie es erlauben, individuelle Freihei- ten und Ambitionen zugunsten partikularer Kon- zeptionen des Guten zu reduzieren (Oelkers et al. 2007). So gewichtig dieser Verdacht auch sein mag: Soziale Arbeit lässt sich kaum als ein pädagogisches oder bildungsbezogenes – und damit personen- veränderndes – Unternehmen begründen, sofern sie nicht in der Lage ist, zumindest moderate For- men qualifizierender und kultivierender Praktiken zu legitimieren. Schließlich bekommt der Referenzrahmen „Grund- güter“ bestimmte Ungleichheiten nicht in den Blick. So haben Menschen unterschiedliche Möglichkei- ten, die Mittel zur Verwirklichung ihrer Bedürfnisse in ihrem jeweiligen sozialen Kontext effektiv zu nut- zen. Diese Verwirklichungsmöglichkeiten werden zum einen durch große Unterschiede in der körper- lichen und geistigen Konstitution bestimmt. Auch die jeweiligen natürlichen und kulturellen Umwelt- bedingungen können solche Verwirklichungsmög- lichkeiten beeinflussen (Roemer 1998, 6; Sen 2009, 253ff., 1980, 198f.). Solche Variationen sind jedoch der Normalfall, nicht der Ausnahmefall, weil Men- schen über unterschiedliche interne Fähigkeiten verfügen. Menschen mit Behinderungen, Kranke, Kinder oder Alte brauchen ebenfalls ein Mehr an bestimmten Gütern, um ein gewisses Maß an Auto- nomie zu realisieren. Sie brauchen etwa ein höheres Einkommen, um Transportmittel, Medikamente oder soziale Betreuungsleistungen finanzieren zu

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