Handbuch 5. Auflage
Gerechtigkeit 575 können. SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten benötigen mehr (und oft auch andere) Bildungsres- sourcen als ihre lernstarken Altersgenossen. Weil es sich bei Krankheit, Behinderung, Alter um Zu- stände handelt, die jeden betreffen, ist der „normal funktionierende Bürger“, auf den die Rawls’sche Verteilung von Gütern zugeschnitten ist, eine Kon- struktion, die günstigstenfalls auf nur kurze Zeit- spannen im Leben weniger Menschen zutrifft (Nuss- baum 2000; 2006). Da Menschen unterschiedlich viele Ressourcen benötigen, um als Gleiche auftreten zu können, ist es nicht ausreichend, wenn Gerech- tigkeitsurteile lediglich die Mittel in den Blick neh- men. Forderungen nach Chancengleichheit im Sinne der Gleichverteilung von Mitteln können zu starken Ungleichheiten führen, die sich mitunter als strukturelle Diskriminierung bezeichnen lassen. Die Bestimmungslücke zwischen der Ressourcenverfüg- barkeit und der Realisierung selbstbestimmter Le- bensführung stellt eine Schwachstelle von Rawls’ Theorie mit Blick auf einen Aspekt dar, der sich für die Soziale Arbeit als besonders relevant erweist. Über den Blick auf die Verteilung bzw. den Man- gel an Ressourcen hinaus sind daher jene Befähi- gungen zu beachten, die es Menschen erlauben, Ressourcen in eine für sie vorteilhafte und erstre- benswerte Lebensführung umzusetzen. In Ausei- nandersetzung mit Rawls’ Parameter der Grund- gütergleichheit haben insbesondere Amartya Sen und Martha Nussbaum Capabilities als eine alter- native Metrik der Gleichheit eingeführt, um dieser Blindstelle besser gerecht zu werden, wobei sie aber gleichzeitig im Wesentlichen innerhalb des liberalen theoretischen Gebäudes von Rawls ver- bleiben. Capabilities, Wohlergehen und Soziale Arbeit Capabilities verweisen nicht nur auf Kompetenzen oder (Handlungs-)Fähigkeiten, sondern auf Ver- wirklichungschancen und Entfaltungsmöglichkei- ten. Während die Rede von ‚Kompetenzen‘ indivi- dualisierende Implikationen aufweist, geht es der Capabilities-Perspektive um eine immanente Ver- knüpfung von Befähigungen, Infrastrukturen und Berechtigungen. Die Capabilities-Perspektive geht davon aus, dass „individuelle Chancen […] gesellschaftlich strukturiert [werden]: Ökonomische Ressourcen und institutionelle Anspruchsvoraussetzungen (‚Umwandlungsfaktoren‘) bil- den zusammen die kollektiven Unterstützungsstrukturen, von denen die Auswahlmenge an Verwirklichungschancen und die Wahlmöglichkeiten bei der individuellen Lebens- führung abhängen“ (Bartelheimer 2009, 51). Vor diesem Hintergrund wird die Aufgabe öffent- licher Institutionen darin gesehen, „jedem Bürger die materiellen, institutionellen sowie pädagogischen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die ihm einen Zugang zum guten menschlichen Leben er- öffnen und ihn in die Lage versetzen, sich für ein gutes Leben und Handeln zu entscheiden“ (Nussbaum 1999, 24). Mit seiner Verknüpfung von strukturtheoretischen und subjektheoretischen Perspektiven erlaubt der Capabilities-Ansatz den Blick auf jene Ungleichhei- ten, die sich durch eine unterschiedliche Transfor- mation von Gütern in positive Freiheiten ergeben, die sich in den Möglichkeiten der Lebensführung niederschlagen. Es geht um die reale – im Gegensatz zur bloß formalen – Freiheit der Individuen im Sinne ihrer tatsächlichen Möglichkeit, unterschied- liche Formen der Lebensführung zu aktualisieren, die sie mit guten Gründen wertschätzen (Sen 1992, 2000). Damit wird die vieldimensionale Frage nach sozialer Ungleichheit systematisch ernst genommen, denn „inequalities matter to people most in terms of their impact on the lives that they seek to live and the things, relationships and practices which they value“ (Sayer 2005, 117). Über Ressourcen zu ver- fügen, ist zwar eine unhintergehbare Grundbedin- gung aber nicht alleine dafür entscheidend, welche Lebenschancen und Entfaltungspotenziale unter- schiedliche Individuen lebenspraktisch auch tatsäch- lich realisieren können. Statt auf Ressourcen – als Mittel zur Zielereichung – solle sich der Blick daher auf die tatsächlich realisierbaren Funktionsweisen, d.h. auf die Kombinationen jener Tätigkeiten und Zustände einer Person, richten, die diese begründet wertschätzen (Sen 1992). VertreterInnen des Capa- bilities-Ansatzes argumentieren, dass die Frage un- gerechter sozialer Ungleichheit mit Blick auf die Ungleichheit der Verteilung von tatsächlichen Handlungsbefähigungen und Verwirklichungschan- cen d.h. von Capabilities in den Blick zu nehmen
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