Handbuch 5. Auflage
586 Münchmeier hilfreich angesichts der Erkenntnis, dass der gesell- schaftliche Prozess eben nicht auf die Überwindung sondern auf die beständige Reproduktion indivi- dueller Anpassungskrisen und Armutszustände an- gelegt war (Sachße /Tennstedt 1988). Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts vollzog sich deshalb ein Paradigmenwechsel, den man einen Pädagogisierungs- und Psychologisierungsprozess (Münchmeier 1981; Sachße /Tennstedt 1988, 12) nennen kann. Die Aufmerksamkeit konzentriert sich nunmehr auf die Person des Armen und nicht mehr primär auf das gesellschaftliche Problem der Armut. Und seine Verheißung liegt in der Perspek- tive, mit der „Behandlung“ der Armen zugleich auch das Problem der Armut zum Verschwinden bringen zu können. Zwei Transformationen sind hierbei vorgenommen worden: Die Probleme, auf die die Sozialarbeit be- zogen ist, werden nun als pädagogische definiert: nämlich als Störungen der Entwicklung, des Ler- nens, der Motivation oder Moral usw. Und: Zur Lösung der sozialen Notlagen sei in erster Linie ein alternatives Handeln der Betroffenen notwendig. Die Pädagogisierung der Armut war zum einen das Konstitutionsparadigma der Praxis der Sozialarbeit als eines eigenständigen Erziehungsbereichs. Sie war historisch gesehen aber auch die Voraussetzung für die Abgrenzung einer „Fürsorgewissenschaft“ (modern gesagt: Sozialpädagogik) von der Soziolo- gie und Sozialpolitik. Sozialarbeit als Handlungs- wissenschaft konnte entstehen und mit dem Pro- fessionalisierungsprozess verschmelzen. Einen ersten Anfang hierfür kann man v. a. im berühmten „Elberfelder System“ sehen, d. h. in den seit 1852 in der Stadt Elberfeld praktizierten neuen Grund- sätzen: strikte Individualisierung der Unterstützung (Ein- 1. zelfall), Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen 2. zugunsten von vor Ort arbeitenden ehrenamtlichen Armenpflegern (Armenbesuch), Beauftragung ehrenamtlicher Kräfte (Armenpfle- 3. ger) mit der Durchführung, Aufteilung des Stadtgebiets in gut überschaubare 4. Bezirke („Quartierssystem“). Diese neuen Prinzipien – v. a. das Prinzip der Indi- vidualisierung und Einzelfallorientierung sowie das auf einer persönlichen Beziehung zwischen Helfer und Hilfeempfänger beruhende Handlungsprin- zip – bedeuteten eine Abkehr von einer nur auf äußere, materielle Sicherung bezogenen Hilfe. „Doppelstruktur“ des Wohlfahrtsstaates Damit die Pädagogisierung sozialer Probleme mög- lich ist, braucht die Soziale Arbeit als Legitimation das moralische Postulat einer gerechten Gesell- schaft. Von daher stellt sie bis heute immer wieder gesellschaftsmoralische Forderungen. Sie ist ver- wiesen auf die historische Arbeitsteilung mit der Sozialpolitik, auf jene spezifische „Doppelstruktur des deutschen Wohlfahrtsstaates“ (Sachße /Tenn- stedt 1991, 411), wonach die Aufgaben der Absi- cherung der Lebensrisiken, der Sicherung des Un- terhalts und der Unterstützung bei materiellen Notlagen, der Schaffung gesunder Lebensverhält- nisse und sozial-gerechter Chancen Aufgabe der Sozialpolitik ist, Sozialpädagogik sich deshalb auf personenbezogene Dienstleistungen wie Beratung, soziale Gruppenarbeit, kompensatorische Soziali- sation usw. konzentrieren kann. Die wichtigsten Daseinsrisiken der proletarischen Existenz, Invalidität (Arbeitsunfähigkeit), Krank- heit, Alter und Arbeitslosigkeit wurden durch Ver- sicherungsleistungen (die sog. „Sozialversicherun- gen“) abgedeckt: 1883 Krankenversicherung, 1884 Unfallversicherung, 1889 Invaliden- und Alters- versicherung (Rente). Erst 1927 kam die Arbeits- losigkeitsversicherung hinzu. Das ermöglichte es der Armenpflege, mit der Sozialpolitik zu einer Art Aufgabenaufteilung zu kommen und sich nach Prinzipien zu reorganisieren, die nicht länger ord- nungspolitisch sondern sozialpädagogisch orien- tiert waren. Der Einfluss Sozialer Bewegungen Von Anfang an entwickelte sich die Soziale Arbeit nicht vorrangig aus staatlichen Impulsen, sondern aus Anstößen von Sozialen Bewegungen, deren wichtigste (unter manchen weiteren) die Frauen- und Jugendbewegung war. Frauenbewegung ■ ■ : Ihr ging es nicht nur um die For- derung nach „Gleichberechtigung“, sondern auch darum, das spezifisch weibliche Wesen der Frau in
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