Handbuch 5. Auflage
Geschichte der Sozialen Arbeit 589 herausgearbeitet („Sozialdisziplinierung“, Peukert 1986). In der Theorie der Wohlfahrtspflege vollzog sich eine ähnliche Blickwendung wie in der zeitge- nössischen Pädagogik und Psychologie. Mit Bezug auf die Pädagogik formulierte der Reformpädagoge Herman Nohl die Wende der 1920er Jahre so: „Die alte Erziehung ging aus von den Schwierigkeiten, die das Kind macht, die neue von denen, die das Kind hat“ (1927, 78). Mit der Tendenz zur Pädagogisierung entfernte die Disziplin sich aber von den Lebensverhältnissen der Klientel, welche durch die Kriegsfolgen und die ökonomischen Krisen nicht bloß „seelisch“, son- dern gerade „materiell“ hochgradig belastet war. Die wachsende Arbeitslosigkeit erschöpfte sich keineswegs in Motivationsproblemen und Ver- wahrlosungserscheinungen, sondern hatte öko- nomisch-politische Ursachen und zog Wohnungs- elend, Verschuldung, Resignation und den Zwang zur Schwarzarbeit nach sich. Die Arbeitslosen litten nicht an Sozialisationsdefiziten, sondern an der Not prekärer Lebensumstände. Sie hatten keinen Erziehungs- oder Beratungsbedarf, sondern brauch- ten Arbeit, Wohnung und eine verlässliche Zu- kunft. Die Linke bezichtigte deshalb die Soziale Arbeit, „gute Worte statt Brot“ zu verteilen. Das Problem, dass eine sich pädagogisch orientierende Sozialarbeit immer auf eine die materiellen Da- seinsrisiken absichernde wohlfahrtsstaatliche Poli- tik angewiesen ist, wurde bereits damals schmerz- lich bewusst. Krise der Fürsorgeerziehung : Das Theaterstück „Re- volte im Erziehungshaus“ (Lampel 1929a) und die Dokumentation „Jungen in Not“ (Lampel 1929b) über die Missstände in den Fürsorgeheimen lösten eine erregte Debatte unter Sozialpädagogen, in der Öffentlichkeit, vor Gericht und nicht zuletzt bei betroffenen Jugendlichen selbst aus. Litt hatte 1926 konstatiert, dass sich nach Jahrzehnten des pädagogischen Optimismus nunmehr „die Glut des pädagogischen Eros an dem Eigensinn des Wirklichen erprobt und gekühlt“ (Litt 1926, 9) habe. Der „pädagogischen Hybris“ sei durch das „Eigenrecht des werdenden Geschlechts“ (10) eine Grenze zu setzen. Das Wort von den „Grenzen der Erziehung“ machte schnell die Runde. „In allen Projekten zur Ausdehnung des Terrains pädago- gischer Interventionen klang (…) am Rande die Frage danach an, was mit jenen zu geschehen habe, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht zivilisie- ren ließen (…) Solange man die pädagogische Idee ver- absolutierte und ihr Terrain flächendeckend ausdehnte, blieb für die ,Unerziehbaren‘ diesseits der Grenzen der pädagogischen Provinz kein Lebensrecht (…) Zuwen- dung zu den Erziehbaren und Ausgrenzung der Unerzieh- baren gemeinsam bildeten das Janusgesicht der moder- nen Sozialpädagogik“ (Peukert 1986, 307). Die meisten Reformpädagogen plädierten für eine Beschränkung der Anstaltserziehung auf einen möglichst kleinen Kreis, bei gleichzeitiger Stärkung der Hilfsmöglichkeiten in der präventiven Jugend- und Familienfürsorge. Man wollte zwischen Leicht- und Schwererziehbaren, zwischen „Psychopathen“ und „Normalen“ differenzieren. Es fehlten jedoch noch die „wissenschaftlichen“ Grundlagen solcher Auslesepolitik. Die sich dazu anbietende euge- nische und rassebiologische Theorie blieb in der Weimarer Republik unter Sozialpädagogen noch in der Minderheit. Ernüchterung im Nationalsozialismus Die nationalsozialistische Wohlfahrtsideologie ent- hielt viele Elemente, die den Zielen vieler Mitglie- der der „Gründergeneration“ zum Verwechseln ähnlich schienen. Das Setzen auf Gemeinschaft z. B., die systematische Erfassung und Behandlung von Gesundheitsrisiken, die Förderung von Fami- lien, besonders von Müttern und Kindern. Nur wenige durchschauten die vom Regime vorgenom- mene Verschiebung der Bedeutung dieser Ziele von Anfang an. Der Nationalsozialismus ist des- halb ein Lehrstück dafür, wie sozialpädagogische Bestrebungen politisch „in den Dienst genommen“ werden können. Sie gemahnen an die ständige Notwendigkeit einer kritischen Vergewisserung ihrer gesellschaftlichen und politischen Funktion, also einer Rückbindung an eine kritische Gesell- schaftsanalyse. Wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche auch wurde das Sozialwesen in den Dienst der national- sozialistischen Ziele genommen und „gleich- geschaltet“, d. h. an der NS-Ideologie ausgerichtet sowie organisatorisch dem Führungsanspruch der Partei unterworfen. Für die NS-Wohlfahrtsideo logie war die Pflege und Gestaltung des „Volks- körpers“ zentral. Um den Volkskörper gesund zu
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