Handbuch 5. Auflage
590 Münchmeier erhalten, mussten (wie beim menschlichen Körper) störende Einflüsse ferngehalten und Schädlinge „ausgemerzt“ werden. Dies erklärt die Vorrangstel- lung der „Gesundheitsfürsorge“, die seit 1934 / 35 als „öffentlicher Gesundheitsdienst“ (öGD) kon- sequent verstaatlicht wurde. Adressat der Gesund- heitsdienstleistungen war nicht nur der einzelne Patient, sondern das Volk als ganzes durch För- derung der „Wertvollen“, der „Erbgesunden“ und nicht durch Integration von Minderwertigkeiten oder Schmarotzern. Mit der Annahme der Erb- biologie als wissenschaftlicher Grundlage be- gann – wenn auch vielleicht nur bei einer Minder- heit von Sozialpädagogen – die Grenze zwischen Auslese und Ausmerze brüchig zu werden. „Die große Zahl der Fälle mit zweifelhaftem oder vorläu- fig negativem Erfolg stellt die Fürsorgeerziehung aber immer wieder vor die Frage, ob noch eine Besserung von der Zukunft zu erwarten ist oder nicht. Hier aber zeitigt das früher so stark vernachlässigte erbbiologische (Her- vorhebung i.Orig.) Unterscheidungsmerkmal ganz neue Gesichtspunkte und praktische Ergebnisse: Zeigt sich (…) keine aufsteigende Entwicklungslinie, so prüft die Fürsorgeerziehungsbehörde (…) die Erbwertigkeit des Elternhauses“ (Hecker 1936 zit. nach Peukert 1986, 276 f.). Soziale Arbeit in der Nachkriegsbundesrepublik Die Folgen des Zweiten Weltkriegs warfen die So- ziale Arbeit auf den Status einer Nothilfe zurück. Der Krieg bedeutete nicht nur Zerstörungen un- geahnten Ausmaßes, sondern auch Auflösung tradi- tioneller Lebensformen. Etwa 1,6Mio. Kinder und Jugendliche hatten durch Kriegeinwirkung ein oder beide Elternteile verloren. Die Zahl der eltern- oder heimatlos vagabundierenden Kinder wurde auf 80.000 bis 100.000 geschätzt. Millionen von Men- schen waren unterwegs auf der Suche nach einem Aufenthaltsort und einer Zufluchtsstätte. Von 1945 bis 1950 übersiedelten fast 11Mio. Menschen in die beiden Teile „Restdeutschlands“ bzw. die neuen Staaten von 1949. 22% der westdeutschen Bevölke- rung waren Vertriebene und Flüchtlinge. Auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik lebten 1946 gut 2Mio. Menschen mehr als 1939, und dies angesichts von großen Zerstörungen des Wohnraums. Sozialer Wiederaufbau : Für die Soziale Arbeit be- deuteten diese Verhältnisse eine enorme Heraus- forderung und zugleich große Unübersichtlichkeit. Die Maßstäbe von Normalität, ordentlicher Le- bensführung, von positivem Familienleben und tüchtiger Erziehung waren durcheinandergeraten, es fehlten ausgebildete Fachkräfte, am meisten aber die notwendigen materiellen Mittel: Wohnraum, Kleidung, Nahrung, Arbeit. Man ging deshalb so- gleich nach dem Zusammenbruch an den „sozialen Wiederaufbau“. Das Jugendamt mit erweiter- ten – das hieß vor allem erzieherischen – Hand- lungsmöglichkeiten zu rekonstruieren, war deshalb wichtigstes Ziel. Jugendberufshilfe : Die durch die amerikanische GYA-Arbeit entstandenen „Häuser der offenen Tür“ hatten in ihrer infrastrukturellen Ausrichtung („überdachte Straßenecke“), ihrem pluralistischen Angebot und ihrer charakteristischen Mischung aus Programm und „offenem Bereich“ für die Ju- gendpflegeaktivitäten der Jugendämter Signal- und Vorbildwirkung (Müller 2001). Der Furcht, dass junge Menschen nicht nur bindungslos, sondern auch „arbeitsscheu“ werden könnten, suchte man durch Jugendberufshilfe zu begegnen. Jugendauf- bauwerke, Jugenddörfer u. ä. sollten die „wandern- den Jugendlichen“ an Arbeit gewöhnen, beruflich qualifizieren und vor allem in feste Arbeitsverhält- nisse vermitteln. Der 1950 beschlossene und seit 1951 finanzierte „Bundesjugendplan“ (das heute noch wichtigste jugendpolitische Förderungs- instrument der Bundesregierung) hatte in den ers- ten Jahren ganz überwiegend hier seinen Finanzie- rungsschwerpunkt. Stärkung der Familie : Während des Krieges hatte die Frauenerwerbstätigkeit rapide zugenommen. Konservative Politiker, kirchliche Organe und Wohlfahrtsverbände sahen in dieser Entwicklung gefährliche Tendenzen zur Auflösung der Ordnung der Familie, eine Gefährdung ihrer Erziehungskraft und damit der gesellschaftlichen Zukunft. Zurück- greifend auf die große Weimarer Tradition der „Familienfürsorge“ entstanden in der ersten Nach- kriegszeit Abteilungen für Familienfürsorge sowohl bei den Jugend- und Sozialämtern als auch (auf NS-Regelungen zurückgehend) bei Gesundheits- ämtern. Diese boten Erziehungs-, Wirtschafts- und Gesundheitsberatung an und sollten durch Kurse in Nähen, Hauswirtschaft und Gesundheitspflege die Mütter und Familien stärken. Es mangelte aber
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