Handbuch 5. Auflage

596 Maurer · Schröer  gleichheit und klagten Gerechtigkeit ein, sie skanda- lisierten Armut und Ausgrenzung, entwickelten jeweils eine tiefgehende Kritik des Status Quo und entfalteten Visionen einer besseren Gesellschaft. Beide setzten sich sozusagen mit Fragen gesellschaft- licher Teilhabe und Regierungsweisen auseinander. Ein großer Unterschied bestand allerdings darin, wie das geschah: So waren Arbeiterbewegung (und so- zialistische Frauenbewegung) daran interessiert die gesellschaftliche Ordnung im Hinblick auf das Ver- hältnis von Lohnarbeit und Kapital grundlegend zu verändern, während die bürgerliche Frauenbewe- gung in ihrer Mehrheit soziale Reformen im Rah- men der „Kultur-Nation“ verfolgte und dabei eher die Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten (und -notwendigkeiten) der Person betonte. Auch damit konnte sich durchaus eine – mehr oder weniger weitreichende – Kritik an den gesellschaftlichen Ver- hältnissen als Ordnungen der (Geschlechter-)Un- gleichheit verbinden. Im Kontext der bürgerlichen Frauenbewegung um 1900 wurde jedenfalls eine „neue Verbindung von Wohlfahrt und Politik“ in transformativer Absicht formuliert und in gewisser Weise auch realisiert (Schröder 2001, 330). Diese Verbindung zeigt sich z.B. in der Forderung nach sozialen Rechten für alle, insbesondere auch für Frauen. Von der Thematisie- rung sozialer Fragen und der Realisierung sozialer Arbeit ausgehend verbanden sich mit der Wahrneh- mung gesellschaftlicher (Ordnungs-)Probleme sehr weitgehende Rechts-Vorstellungen, die sich einmal in der Auseinandersetzung um das damals (1900) entstehende Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zeigten, dann aber auch in allen weiteren Rechts-Kämpfen der Frauenbewegung (Recht auf Bildung, Wahl- recht, Recht auf Arbeit, Recht auf eigenständige Existenzsicherung, Schutzrechte etc.) Wenn es darum geht, die historischen Prozesse ge- sellschaftlichen Wandels – und damit auch die Pro- zesse der Etablierung einer neuen sozialen wie mentalen Ordnung – zu rekonstruieren, so er- scheint es weiterführend, sich der Geschichte der damit verbundenen Problematisierungen zu wid- men (Foucault 1973). Von daher interessieren die Muster der Wahrnehmung und Interpretation bzw. der Re-Artikulation gesellschaftlicher Erfahrung, die Theorien wie Praktiken der hier exemplarisch betrachteten Sozialen Bewegungen strukturieren und hervorbringen: Der spezifische Fokus der Ar- beiterbewegung ermöglicht es, Machtverhältnisse wahrzunehmen, die mit einer bestimmten Öko- nomie verbunden sind; dieser Fokus ermöglicht ebenso, Klassengegensätze sowie die auseinander- gehenden politischen und ökonomischen Interes- sen der verschiedenen sozialen Gruppierungen wahrzunehmen. Die relevante „soziale Position“ ist hier die der Klassenzugehörigkeit, und die Meta- pher der Wahl im Hinblick auf das Ziel „gesell- schaftliche Veränderung“ ist „der Kampf“ (für Freiheit und Gerechtigkeit). Der spezifische Fokus der Frauenbewegung er- möglicht es, Abhängigkeitsverhältnisse bis in die feinsten Verästelungen der Seele hinein wahr- zunehmen; dieser Fokus ermöglicht es also Macht- beziehungen wahrzunehmen, die nicht nur mit der Ökonomie, sondern auch mit Moralität und Identität verknüpft sind. Die relevante „soziale Position“, oft als „natürliche Position“ interpre- tiert, ist die der Geschlechtszugehörigkeit, und die Metapher der Wahl im Hinblick auf das Ziel „gesellschaftliche Veränderung“ ist „der Bei- trag“ – der „spezifische weibliche Kulturbeitrag“ im Medium von Care-Work und Bildung. Die so gekennzeichnete Differenz zwischen den beiden Bewegungen ist nicht etwa Ergebnis oder Effekt von Erkenntnis oder Entscheidung, die je- weils „besser“ oder „schlechter“, mehr oder weniger adäquat sein könnten. Sie kommt vielmehr zustande durch sehr unterschiedliche soziale bzw. „gesell- schaftliche Erfahrung“, die mit sehr unterschiedli- chen (möglichen/zugänglichen) Positionen im ge- sellschaftlichen Gefüge zu tun hat; einem Gefüge, das eben nicht nur durch Klassengegensätze, son- dern auch durch eine spezifische „Ordnung der Ge- schlechter“ strukturiert ist. Während die Idee der Klasse (und von daher auch die Klassen-Position) die Erfahrung „kollektiver Identität“ ermöglicht (und in gewisser Weise auch erzwingt), so bleibt die Gender-Position an die individuelle Erfahrung ge- bunden. Denn obwohl in vielerlei Hinsicht „kollek- tiv“, wird die Gender-Position – zumindest in der spezifischen Version des deutschen Bürgertums um 1900 und des sich entwickelnden deutschen Sozial- staates – doch immer wieder von neuem privatisiert, individualisiert and naturalisiert, auch im Kontext der Frauenbewegung selbst (Bührmann 2004). Bührmann spricht in diesem Zusammenhang von „begrenzter Individualisierung“ (Bührmann 2004, 219f.), die auch mit dem Konzept „geistiger“ oder „pädagogischer Mütterlichkeit“ verbunden gewesen

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