Handbuch 5. Auflage
Gesundheit und Krankheit 625 Männer, kümmern sich mehr um die Gesundheit ihrer Familienangehörigen, können Krankheits- symptome eher deuten und suchen schneller ei- nen Arzt auf als Männer. Zugleich sind sie his- torischmiteinemmännerdominiertenKörper-und Gesundheitsverständnis konfrontiert, das bis in die 1990er Jahre Frauen aus klinisch-medizi- nischen Studien ausschloss und frauenspezifische Gesundheitsprobleme systematisch unterschätzte. Daraus resultieren bis heute eine Reihe von Defi- ziten in der gesundheitlichen Versorgung von Frauen: die Beschränkung der Selbstbestimmung von Frauen im Bereich der Reproduktionsmedi- zin, die mangelnde Wahrnehmung der Folgen von körperlicher und sexueller Gewalt, die Nicht- beachtung frauenspezifischer Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs, Fehl-, Unter- und Überversorgung von Frauen in der Medizin, mangelnde Geschlechtergerechtigkeit hinsichtlich der Vertretung von Frauen im Ge- sundheitswesen und in der Wissenschaft (Masch- ewsky-Schneider 2002, 493 ff.). Die Frauengesundheitsbewegung formierte seit den 1970er Jahren einen Widerstand gegen die Enteignung und Medikalisierung des weiblichen Körpers durch die Medizin. Sie engagierte sich für ein ganzheitliches, biopsychosoziales Verständnis von Gesundheit und lieferte damit wichtige Im- pulse für die gesundheitspolitischen Aktivitäten der WHO. Dennoch bleibt die Frauensicht auf Gesundheit und Krankheit bis heute randständig. Deshalb werden die weitere Etablierung frauen- spezifischer Gesundheitsdienste, der Ausbau der Frauengesundheitsberichterstattung, die Formulie- rung geschlechtergerechter Gesundheitsziele und eine geschlechtersensible gesundheitliche Versor- gung im etablierten Gesundheitssystem eingefor- dert (Bormann 2002, 36 f.). Im Gegensatz zur Frauengesundheit wird die Ge- sundheit von Jungen und Männern noch wenig thematisiert. Obwohl zahlreiche epidemiologische Daten zur Geschlechterdifferenz im Hinblick auf Gesundheit und Krankheit vorliegen, sind die Be- sonderheiten der Gesundheit von Männern erst in jüngerer Zeit in das Blickfeld der Forschung ge- langt (Faltermaier 2005, 286). Im Unterschied zu Frauen ist die Sorge um den eigenen Körper bei Männern wesentlich weniger ausgeprägt. Männer verfügen über ein geringeres Alltagswissen in Be- zug auf Gesundheit und Krankheit, nehmen selte- ner kurative oder präventive Leistungen in An- spruch (Kolip /Koppelin 2002, 491) und neigen häufiger als Mädchen und Frauen zu Formen ge- sundheitlichen Risikohandelns und zu Gewalt- handlungen (Kolip /Hurrelmann 2002, 19 f.). Vor diesem Hintergrund wird in der gesundheits- bezogenen Sozialen Arbeit seit Kurzem versucht, Jungen und Männer besser zu erreichen. Eine gute Möglichkeit bietet bei Jungen die Thematisierung des Körpers, der für sie eine wichtige Ressource zur Selbstdarstellung bildet. Bei Männern ist die Er- reichbarkeit am ehesten über gesundheitsförderli- che Aktivitäten im Betrieb gegeben (Altgeld 2004a, 273). Altgeld plädiert für die „Entwicklung einer jungen- und männerspezifischen Gesundheitskom- munikation“ (282 f.) und für die „Implementation von Gender Mainstreaming als Querschnittsthema und Qualitätsmerkmal von Gesundheitsförderung und Prävention“ (283 f.). Zur Notwendigkeit einer gesundheitsbezogenen Gesamtpolitik Zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheiten ist eine gesundheitsbezogene Gesamtpolitik von- nöten. Von einer gesundheitsbezogenen Gesamt- politik im Sinne der Ottawa-Charta kann in Deutschland jedoch noch nicht die Rede sein. Zwar sind Gesundheit und Krankheit als gesell- schaftliche Herausforderungen zunehmend in den Blick der Politik gelangt, aber weitestgehend res- sortspezifisch ausgerichtet. Eine interministerielle Kooperation existiert kaum. So fehlt es an einer Verknüpfung der Sozialgesetz- bücher. Einschlägige Paragrafen – wie der §20 im SGB V – haben einerseits zwar eine hohe Relevanz für die Soziale Arbeit, sind aber noch immer wenig in deren Blick. Andererseits bezieht sich das SGB VIII kaum auf Gesundheitsförderung und gesund- heitsbezogene Prävention. Zwar gibt es eine starke adressatenbezogene Überschneidung von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugend- hilfe. Die Kooperation ist jedoch oftmals immer noch schwierig. Praktiziert wird die Kooperation im Bereich der §§8a und 35a SGB VIII, bei Kin- dern psychisch bzw. chronisch kranker Eltern oder auch im Handlungsfeld der Schwangerschaftskon- fliktberatung.
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