Handbuch 5. Auflage
Gewalt und soziale Desintegration 639 ein nationales Wohlfahrtssystems nicht oder nur f. unzureichend funktioniert und deshalb fundamen- tale Rechte auf Freiheit, Gleichbehandlung und so- ziale Gerechtigkeit nicht für alle Gesellschaftsmit- glieder gleichermaßen garantiert werden können. Soziale Arbeit sieht sich nach internationaler Über- einkunft ihrer wichtigsten Träger, Akteure und Ausbildungsinstitutionen explizit als Menschen- rechtsprofession, die sich für die Durchsetzung der o. g. Rechte, für Integration und damit zugleich für gewaltfreie Verhältnisse einsetzt (IFSW/ IASSW 2001). Sie versteht sich demnach als Unterstützerin der Interessen und Fähigkeiten von Menschen, ihr Leben in Selbstbestimmung zu gestalten. Gleich- wohl stößt sie in dieser Funktion aber rasch an ihre Grenzen, wenn sie nicht auf rechts- und sicher- heitspolitischen Strukturen aufbauen kann, die die Menschenrechte basal absichern und das Recht auf persönliche Integrität, vordringlich auf physische Unversehrtheit, für jedes Gesellschaftsmitglied wahren. Die Politik darf aus ihrer Verantwortung dafür nicht entlassen werden. 2. Gewaltpräventive und -interventive Maßnah- men können gute Sozialpolitik nicht ersetzen. Dass repressive Maßnahmen spätestens dann an ihre Grenzen stoßen, wenn es gilt, die Ursachen von Gewalthandeln zu beseitigen, ist inzwischen ebenso ein offenes Geheimnis (Council of Europe 2007; White 2002) wie die hohen Kosten, die sie mit sich bringen (Prothrow-Stith 2002). Aber auch gerade verstehende, unterstützende Strategien des Um- gangs mit Gewalt, wie sie Soziale Arbeit als Ele- ment des Wohlfahrtssystems in verschiedenen Ländern der westlichen Hemisphäre verfolgt, kön- nen auf Dauer nicht als Ausfallbürgen für sozial- politische Unterlassungen und Missstände herhal- ten. Vielmehr braucht Soziale Arbeit ein verlässliches sozialpolitisches Fundament, um nachhaltig Gewaltverhältnisse positiv beeinflussen zu können. Dieses Primat der Sozialpolitik gilt un- abhängig von dem selbst in den Industrieländern z.T. sehr unterschiedlichen nationalen Stellenwert und Entwicklungsstand Sozialer Arbeit. Der einem neoliberalen Politikverständnis folgende, gegen- wärtig in zahlreichen westlichen Ländern prakti- zierte Abbau von Wohlfahrtsleistungen erweist sich deshalb als geradezu kontraproduktiv: In dem Maße, in dem er erfolgt, steigt die Wahrscheinlich- keit des Auftretens von Gewalt – wie gegenwärtig z. B. in einigen ostdeutschen Regionen gut zu be- obachten ist. So werden zum einen gerade jene (Re-)Integrationsbrücken eingerissen, die zu kon- struieren – nicht nur aus desintegrationstheoreti- scher Sicht – eine zentrale Herausforderung ge- waltreduzierender Maßnahmen ist. Zum anderen wird die Entwicklung alternativer Integrations- modi zurückgeworfen, die angesichts der Erosion klassischer Integrationsweisen (wie z. B. die Inte- gration in „Normalarbeitsverhältnisse“, „Normal- biographien“ und „Normalfamilien“) dringend vonnöten ist, weil Segregationspraxis die Integrati- onsperspektive verdrängt. Insofern aber der in westlichen Ländern, wie z. B. in Deutschland, betriebene Umbau von einem wohlfahrtsstaatlichen zu einem wohlfahrtsgesell- schaftlichen System nicht allein eine Folge einer fiskalischen Krise darstellt, sondern auch normativ- kulturellen Wandlungen geschuldet ist, die die staatliche Bevormundung und Expertokratie des traditionellenWohlfahrtssystems geißeln und mehr Partizipation der Staatsbürger „von unten“ einfor- dern, entstehen allerdings auch Chancen, die Zu- sammenarbeit von Institutionen zu intensivieren, insbesondere aber auch das Verhältnis von Zivilge- sellschaft und Sozialer Arbeit neu auszutarieren. Im Bereich des Umgangs mit Gewalt schlagen sich diese Chancen derart nieder, dass sowohl zivilge- sellschaftliche Akteure der Erwachsenengesellschaft vor Ort als auch Jugendliche selbst sich im Rahmen von comprehensive preventive approaches mit multi-issue basis stärker einbringen können (Coun- cil of Europe 2007). 3. Das Gießkannenprinzip der Gewaltbekämpfung ist unzureichend. Auch ohne eine kritische Durch- forstung entsprechender Ansätze und ihrer (jeden- falls in Europa noch viel zu selten unternomme- nen) Evaluationen ist zu konstatieren, dass Herangehensweisen dann ihr Ziel verfehlen müs- sen, wenn sie ein Aufarbeiten von Lebensgestal- tungsdefiziten – und damit auch von Integrations- und Anerkennungsdefiziten – nicht systematisch betreiben und / oder das dynamische Zusammen- spiel der Integrationssphären übersehen, weil sie punktuell und kurzfristig ansetzen und sich nicht in ein breites und langfristiges Gesamtkonzept gesell- schaftlicher Gewaltbearbeitung eingebunden sehen, das gleichermaßen die Makroebene der Strukturen, die Mesoebene der Institutionen und die Mikro- ebene der „kleinen Lebenswelten“ und der Biogra-
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