Handbuch 5. Auflage
652 Roß / Rieger lang kaum kodifiziert. Und da im Kontext von Governance Verantwortlichkeiten eher unklar blei- ben, sind sowohl der Verlauf als auch das Ergebnis von Governance-Prozessen kaum gerichtlich über- prüfbar. Die Brisanz dieser Verselbstständigungstendenzen liegt u. a. darin, dass sich die von parlamentarischen Arenen abgekoppelten Politiknetzwerke als elitär sowie mit ausgesprochen selektiven Zugängen ausge- stattet darstellen und sich damit die Gefahren der Eliten- und Expertenherrschaft verstärken. Diese Governance-Strukturen eigene „Tendenz zu einer demokratischen Eliteherrschaft“ (229) sieht Papa- dopoulos dabei als nahezu zwangsläufig verbunden mit dem für Governance charakteristischen Modell einer deliberativen Entscheidungsfindung: „Delibe- ration zwischen freien Repräsentanten ist notwen- dig, um gemeinsames Lernen mit dem Ziel der Be- wältigung von Interdependenzen zu ermöglichen. Sie beinhaltet allerdings unvermeidlich einen un demokratischen Zug, da sie in geschlossenen und begrenzten Gremien stattfinden muss[…]“ (232). Zudem seien „nur gesellschaftliche Gruppen mit einem ausreichenden kulturellen Kapital“ fähig, die Regeln der Deliberation (Rationalität, Mäßigung) zu erfüllen und in solchen (deliberativen) Prozessen mitzuwirken (233). Institutionelle Mechanismen, um dieser Tendenz entgegenzusteuern, sind bislang kaum entwickelt. Welche Akteure in Governance- Strukturen einbezogen werden, welche Kriterien dafür maßgeblich sind bzw. nach welchen Regeln die Einbeziehung erfolgt, ist häufig intransparent (Walk 2009, 25; für eine Kritik aus feministischer Perspektive Sauer 2011, 34). In einer gerade für die Soziale Arbeit und deren Klientel beunruhigenden Weise deutet also „eini- ges darauf hin, dass in Governance-Arrangements die besser organisierten und besser finanziell ausge- statteten Akteure beziehungsweise solche, die einen besseren Zugang zum politischen System haben, eher beteiligt werden als andere Interessengruppen“ (Walk 2009, 25). „Schwache Interessen“ bzw. Ak- teure, die weniger gut mobilisieren können, wer- den dagegen systematisch an den Rand gedrängt (Clement et al. 2010). Als „schwaches Interesse“ definieren Willems / von Winter (2000, 14) „eine relative Benachteiligung in der politischen Interessenkonkurrenz, die aus einer Minderausstattung mit den für die Artikulations-, Organisations-, Mobilisierungs- und Durchset- zungsfähigkeit notwendigen sozialen Eigenschaften resultiert“. Gerade die Klientel der Sozialen Arbeit gilt als „eine prinzipiell organisations- und konflikt- schwache Gruppierung“ (Winter 1997, 138). Un- tersuchungen zu Local-Governance-Prozessen bele- gen, wie schwierig es ist, die Exklusionstendenzen moderner Beteiligungsverfahren zu begrenzen – wie sie in Modellen zur „Bürgerkommune“ diskutiert werden. „Partizipation ist eine mittelschichtsorien- tierte Veranstaltung, die sogar zur Legitimierung von Exklusion und sozialer Segregation beitragen kann“, urteilt Lars Holtkamp (2011, 62). Jüngste Untersuchungen von Klatt und Walter (2011) in Göttingen, Kassel und Leipzig erhärten diese Be- funde und bestätigen damit Erfahrungen, die die Soziale Arbeit im Rahmen der Gemeinwesenarbeit bereits seit Längerem thematisiert. So spricht Maria Lüttringhaus mit den gängigen Beteiligungsprozes- sen und -projekten vom „Matthäuseffekt“ (wer schon viele Chancen hat, erhält noch mehr; wer oh- nehin nur wenige hat, dem werden auch noch diese genommen) bzw. von einen „sozialdarwinistischen Filter“ (Lüttringhaus 2004, 70). Perspektiven für eine demokratische Legitimation von Governance-Strukturen und -Prozessen Governance-Strukturen bedürfen deshalb notwen- dig demokratischer Kritik und aktiver politischer wie sozialarbeiterischer Gestaltung. Um das in ih- rer partizipatorischen Ausrichtung und hierarchie skeptischen Grundhaltung angelegte Demokratie- potenzial von Governance zur Geltung zu bringen, werden im Wesentlichen drei Strategien vorge- schlagen: Die Öffnung von Politiknetzwerken im Sinne von 1. „participatory governance“: Mit Blick auf die demo- kratische Legitimität „kommt es zum einen darauf an, nicht nur auf Governance, sondern auf participatory governance zu setzen, d.h. auf Öffnung von Akteurs- netzwerken und möglichst breite Beteiligung. Zum anderen kommt eine auf participatory governance setzende Sichtweise nicht darum herum, ihr Demo- kratieverständnis klarzustellen“ (Heinelt 2004, 41). Um Governance-Strukturen und -Prozesse demokra- 2. tisch zu gestalten, wird empfohlen, „Beteiligungsfor- men und -regelungen rechtlich zu klären und zu fixie-
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