Handbuch 5. Auflage

Governance 653 ren. Dies verweist auf eine Weiterentwicklung von bürgerschaftlichen Rechten […] und damit auf den Staat, da diese nicht ohne eine politische Zwangsge- walt zu setzen und zu sichern sind. Governance – auch und gerade auf der lokalen Ebene – bleibt in diesem Sinne auf einen Zusammenhang mit govern- ment verwiesen“ (42). Anders formuliert: Gover- nance-Strukturen werden in den bereits erwähnten „Schatten des Staates“ (42) gestellt. Eine demokratische Gestaltung von Governance er- 3. fordert die „Verbindung von offenen Verhandlungs- systemen, die diskursive Willensbildung erlauben, und funktionierende[…] Repräsentationsbeziehun- gen innerhalb der beteiligten staatlichen und gesell- schaftlichen Organisationen“ (Benz / Dose 2010, 32). In diesem Sinne wird mit Blick auf ein handlungsori- entiertes Konzept von Bürgerkommune gefordert, „Governance“ bzw. „Partizipative Governance“ zu konzipieren als ein Regime, in dem repräsentativ-de- mokratische, direkt-demokratische und kooperativ- demokratische Formen politischer Willensbildung im Sinne verbindlicher Regelungen miteinander in Ver- bindung gebracht werden (Roß 2012, 568). Perspektiven für die Berücksichtigung schwacher Interessen in Governance- Regimen Die Konsequenz aus den oben angeführten Studien zu Exklusionstendenzen von Governance-Regimen ist eindeutig: Konzepte wie z. B. die Bürgerkom- mune, die in hohem Maße auf Governance setzen, brauchen eine aktive politische wie sozialarbeiteri- sche Gestaltung, wenn Partizipationsversprechen und Marktöffnung nicht neuen Ausschluss produ- zieren und Fürsorgeinteressen angemessen zur Spra- che kommen, gehört und berücksichtigt werden sollen. Die Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit ist deshalb aufgefordert, sich des Problems der schwachen Interessen in Governance-Prozessen anzunehmen (Rieger 2012). Dazu gilt es das Akti- vierungsparadigma politisch zu wenden. Unterstüt- zung bei der politischen Interessenvertretung ist gefordert und darf sich nicht auf advokatorische In- teressenvertretung beschränken. Drei Stoßrichtun- gen politischer Arbeit öffnen sich hier für Soziale Arbeit. Soziale Arbeit sollte und kann 1. Selbstorganisation und Selbstvertretung fördern . Das entsprechende methodische Repertoire steht ihr im Rahmen der Gemeinwesenarbeit (Stövesand et al. 2013), des Community Organizing (www.dico-berlin.org ; www.fo-co.info ) sowie neuerer Ansätze einer poli- tischen Bildung für sogenannte bildungsferne Schichten (bpb 2007; Lang 2011) zur Verfügung. In diesem Sinne betont Munsch (2007), dass Ge- meinwesenarbeit darauf achten muss, dass vor- handene Ausschlussmechanismen in der Engage- mentförderung nicht reproduziert werden. Fritsche und Güntner zeigen in ihren Untersuchungen zur Umsetzung von Förderprogrammen zur Quar- tiersentwicklung, dass es zwischen den Polen „Be- teiligungsmanagement“ und „Einmischungsstra- tegie“ (Fritsche / Güntner 2012, 61; Fritsche 2011) erhebliche „(mikropolitische) Spielräume (gibt), die durch Quartiersmanager_innen und Gemeinwe- senarbeiter_innen genutzt werden können“ (Frit- sche / Güntner 2012, 65), um breite Teilnahme wie Teilhabe sicherzustellen und elitäre Zirkel eines ausschließlich funktional orientierten Beteiligungs- managements aufzubrechen bzw. elitäre Selektion und Schließung zu vermeiden. Soziale Arbeit sollte 2. für eine schwache Interessen berücksichtigende Gestaltung politischer Prozesse eintreten . Es gilt im Rahmen der Gestaltung politi- scher Institutionen einerseits darauf zu achten, dass eine Balance zwischen Politik /Verwaltung und di- rektdemokratischen Verfahren gehalten wird. Das Zusammenwirken innerhalb „kooperativ-demokra- tischer Verfahren“ erfordert klare transparente Re- geln und Parlamente wie Verwaltung müssen Ge- meinwohlorientierung sowie fachliche Qualität gewährleisten. Insbesondere kommunalpolitische Institutionen und Entscheidungsträger müssen ein doppeltes Wächteramt einnehmen: „eine,Regel- Wächterfunktion‘ gegenüber der Einhaltung demo- kratischer und zivilgesellschaftlicher Spielregeln“ und eine „Gemeinwohlwächter-Funktion“ (Roß et al. 2006, 13), die gewährleistet, dass durchset- zungsstarke Interessen nicht zu dominant und schwache Interessen nicht völlig vernachlässigt werden. Andererseits gilt es, Beteiligungsverfahren selbst für schwache Interessen zu öffnen. Es gibt „vielfältige methodischeWege, (ihre) […] Selektivi- tät systematisch zu reduzieren, also die Beteili- gungsbereitschaft und -fähigkeit beteiligungsun­ gewohnter Bevölkerungsgruppen zu erhöhen.

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