Handbuch 5. Auflage
Handlungskompetenz 671 petenz kann häufig erst dann die Rede sein, wenn sie nicht auf die Einhaltung von Handlungsregeln begrenzt wird, sondern wenn sie sich als Kom- petenz zur „Einbeziehung des Anderen“ (Habermas 1996), also des Arbeitsteams ebenso wie der Adres- saten, in der Gestaltung ihrer Lebensbewältigung und Lebensführung bewährt. Es hat hier vor allem verständigungsorientiertes Handeln zu sein, das mit den strategischen Erfordernissen der Organisa- tion von Rahmenbedingungen abzugleichen ist. Das bedeutet: Fehlende oder zu gering ausgebildete Alltagskompetenz von Adressaten ist, vor allem auch aus professionstheoretischer Perspektive, nicht lediglich als randständige Sorte von Hand- lungskompetenz, sondern als einer der Kerne des- sen zu begreifen, worauf sich die spezialisierte Fachlichkeit Sozialer Arbeit kompetent zu richten hat. Sie ist das Substrat sowohl des Fallverstehens als auch der dokumentierenden Begleitung des Unterstützungsprozesses. Denn die durch sozialpäd agogisches Handeln unterstützte, z.T. wieder her- gestellte oder erst entwickelte Kompetenz der Adressaten zielt letztlich auf eine eigenständig ver- änderte Lebensführung im Horizont normativ zu bestimmender Vorstellungen vom gelingenden Le- ben (Thiersch 1995). Dem engeren Kompetenzprofil fachlichen Han- delns gegenüber verlangt die Aufgabenstruktur der alltäglichen Lebensführung in außerberufli- chen Handlungszusammenhängen etwas anderes als die Verwirklichung bloß beruflicher Kom- petenzen ab. Wenngleich manche ihrer Elemente Verwendung finden (etwa wenn Fachkenntnisse in Methodik, in Mathematik, Organisation, Ge- sprächsführung etc. einfließen), so bildet doch die nicht verberuflichte Handlungskompetenz ihrerseits eine oft notwendige, eigenständige Grundlage zur Lebensbewältigung, und zwar be- sonders dann, wenn Menschen Anschlusshand- lungen weiterhin koordinieren müssen, die sich nicht aus beruflichen, sondern aus öffentlichen und privaten Aufgaben anderen Zuschnitts stellen (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Bildungs-, Erziehungs- und Familienaufgaben; Woog 1998). Diese Handlungskompetenzen können teils als Bestandteil zur gelingenden Le- bensführung im Spannungsfeld von privaten und öffentlichen Anforderungen verstanden werden, teils als wichtige Ressource zur Strukturierung von Lebensentwürfen und zur Entwicklung von Unterstützungsangeboten, die z. B. im Handeln von Ehrenamtlichen und in der Kooperation mit Fachkräften wesentlich wird. Allgemeines Regelwissen und Kompetenz im konkreten Fallbezug Das mit Handlungskompetenz verbundene Können beweist sich in der Verwirklichung situations- und fallspezifisch angeforderter Problemlösungen durch reflexive Bearbeitung der Besonderheit des konkre- ten Fallbezugs. So verstanden ist unter Können die verwirklichte, in reflektierte Ziel-Mittel-Wahl und gelingende Verständigung übersetzte Kompetenz zu verstehen. Kompetenz bezeichnet das für die Ver- wirklichung notwendige Potenzial, das den Träger von Kompetenzen mit Möglichkeiten ausstattet, es im Lichte eines allgemeinen, fachlich anerkannten Regelwissens konkret einzelfallbezogen zu realisieren (Oevermann 1996; Hörster/Müller 1996). Indessen wird für faktisch realisierte Kompetenz der Begriff der Performanz reserviert und meint die je besondere situations- und fallbezogene Ausprä- gung jener subjektiven Möglichkeiten. Im Blick auf die entsprechenden Anforderungen werden technisch-instrumentelle, kommunikativ-verstän- digungsorientierte sowie strategisch-kompetetive Aufgaben unterschieden (Rauschenbach /Treptow 1984). Die Art und Weise, wie diese fachlich mit- einander kombiniert werden, hängt von der Ver- ortung entsprechender Aufgabenstrukturen im or- ganisatorischen Gefüge sozialer Dienstleistungen ab (Flösser 1994). Handlungsstruktur zwischen Wissenschaft und Praxis Die Grenze, die zwischen kompetentem und nicht- kompetentem Handeln gezogen wird, verläuft kei- neswegs allein zwischen sogenannten Laien und Fachkräften; vielmehr ist sie der Gegenstand sowohl intradisziplinärer wie interdisziplinärer Beziehun- gen. Intradisziplinär steht in Rede, welchen „Logi- ken“ die Bildungs- und Qualifikationsanforderun- genanFachkräftefolgenbzw.welcheVerbindungs-und Vermittlungsformen entwickelt werden (können). Denn mit der Verwissenschaftlichung und Aka- demisierung der Ausbildung von Sozialpädagogen
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