Handbuch 5. Auflage

672 Treptow  sowie der forschungsbasierten Aufhellung ihres Ge- genstandsbereichs (z.B. über Adressaten und deren Lebenslagen, der Struktur Sozialer Dienste oder der Entwicklung sozialer Unterstützungsformen) muss die Frage nach dem kompetenten Umgang mit dem Unterschied zwischen der Handlungs- und Reflexi- onsstruktur der Praxis und der von Wissenschaft be- antwortet werden (Moch 2006). Die Handlungs- kompetenz pädagogischer Fachkräfte befindet sich in der wechselseitigen Ergänzung von wissenschaft- licher begründeter Theorie und Empirie und den Herausforderungen von Praxis, von denen lediglich einige der wissenschaftlichen Thematisierung zu- geordnet sind. In einem berufs- bzw. professionstheoretischen Sinn stellt Handlungskompetenz von Fachkräften also eine Beziehung zwischen den Kompetenz- bereichen und den Formen des Handelns her, die den Handlungsrahmen einer institutionellen Posi- tion auszeichnen, und den Handlungsfähigkeiten der Fachkräfte, die dort verantwortlich tätig sind – verantwortlich: d. h. im Horizont fachwis- senschaftlicher und ethischer Verpflichtungen han- deln. Beziehen sich diese auf sozial- und bildungs- politisch gesetztes Recht der Adressaten zur Wahrnehmung bereitgestellter Unterstützungs- angebote und auf die Pflicht der Leistungsträger zur Bereitstellung, so steht umgekehrt der Auftrag zur Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben, z. B. zur Sicherung des Kindeswohls und zur In- tervention bei entsprechenden Belastungs- und Gefährdungslagen. Damit ist interdisziplinäre Ko- operation mit und Abgrenzung von Kompetenz- bereichen erforderlich. Handlungskompetenz und methodische Angemessenheit Ausgehend von den Anforderungen an Fach- kräfte, verschiedene disziplinäre Wissens- und Methodenbestände zu kennen und eigenes Han- deln entsprechend zu koordinieren, steht Hand- lungskompetenz in Zusammenhang mit der Frage nach der Angemessenheit von Handeln einzelner Akteure angesichts unterschiedlicher Aufgaben- stellungen, Bedarfslagen und wechselnder Situa- tionen. Was zeichnet ihre besonderen Fähigkeiten aus, wenn zugleich den Prinzipien der Bürgernähe (Teilhabe), der Fachlichkeit und der ökonomi- schen und administrativen Vernunft entsprochen werden muss? Handlungskompetenz zu Beginn der 1980er Jahre stand noch begrifflich in Kon- trast zu einem eher sozialtechnologischen Ver- ständnis von Methodik, das fachliches Können dem flexiblen und klugen Umgang mit Wissen und Regeln einen eher starren, an bloßer Kon- trollierbarkeit interessierten Anwendungsbezug entgegenhält, ein Methodenverständnis, das Han- deln auf die Befolgung entsprechender vorgege- bener Regeln beschränkt und unkonventionelle, flexible und nicht regelkonforme, ja innovative Gestaltungsformen weitgehend ausgeblendet hat (Treptow 2009). Der Begriff Handlungskom- petenz umfasst demgegenüber keineswegs nur das methodisch geleitete Handeln sozialpädagogi- scher Fachkräfte (Müller 2008); er bezieht sich vielmehr auch auf das von Adressaten und Ak- teuren in ihren sozialräumlichen Lebenswelten und soziokulturellen Milieus (Familie, Arbeits- welt, Bildungseinrichtungen etc.) vollzogene in- teraktive Handeln, das sie bei der Bewältigung und Gestaltung alltäglicher Anforderungen ak- tualisieren und so elementare Leistungen bereit- stellen, die neben den immer auch begrenzten Ressourcen, Wissensbeständen und Qualifikatio- nen von Adressaten zu ihrem Handlungspotenzial zu zählen sind. Dieses Verständnis von Handlungskompetenz in der Sozialen Arbeit, das von Anfang an von einem Zusammenwirken (Ko-Produktion) der unter- schiedlichen Formen von Handlungskompetenz ausgeht, die zwischen Adressaten und Fachkräften aktualisiert werden, folgt gegenüber einem einseiti- gen, allein aus der Perspektive beruflicher bzw. pro- fessioneller Fachkräfte gewonnenen Perspektive ei- ner interaktionstheoretischen Sicht; zum einen, weil sozialpädagogische Unterstützung in der Regel aus einer wechselseitigen Abstimmung und Ak- tualisierung besonders jener Handlungskompeten- zen besteht, auf die die Adressaten selber auch an- gesichts ihres Unterstützungsbedarfs weiterhin zurückgreifen. Durch Selbstmobilisierung erbrin- gen sie eine elementare Leistung zur eigenständigen Problembewältigung, und zwar umso mehr, als diese in ihrer alltäglichen Lebensführung auf Nach- haltigkeit angelegt und auf eine von Unterstützung tendenziell unabhängig werdenden Selbstbestim- mung (Mündigkeit) zielt (Brumlik 2004); zum anderen zählt dies zu den Vorteilen, dass kaum ein

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