Handbuch 5. Auflage
Hilfe 681 Salomon hier vor allem an ein Ethos des Helfens, eine Orientierung am Ideal eines humanen Um- gangs zwischen Menschen anknüpfen, sieht Scherpner, dass Hilfe kultur- und gesellschafts- abhängig ist. Die Auseinandersetzung um das Verhältnis von Hilfe und Herrschaft / Kontrolle schließlich klagt quasi anwaltlich für die Klienten der Sozialen Arbeit eine Hilfe ein, die die Bedürf- nisse der Hilfsbedürftigen im Auge hat (Brum- lik / Keckeisen 1976; Knopp /Münch 2007). Inhalt, Modus und Ziel von Hilfe sind also klä- rungsbedürftig, wenn der Hilfebegriff als Grund- begriff der Sozialpädagogik eine Chance haben sollte. Folgenreich für die Loslösung sozialpädago- gischer Theoriediskussionen vom Hilfebegriff war die Tatsache, dass diese in den älteren Theorien zu- sammengedachten Einzelaspekte des Helfens sich zunehmend in mehr oder weniger getrennte Dis- kurse aufspalteten. Dies lässt sich mit einem Blick auf die aktuelle Theoriediskussion der Sozialpäd agogik verdeutlichen. Die Frage nach den Inhalten von Hilfe wird derzeit innerhalb der Sozialpädago- gik unter den Stichworten „Dienstleistung“ und „soziale Infrastruktur“ (a) diskutiert. Fragen nach der Art und Weise, wie Hilfe geleistet wird, werden in der Methodendiskussion (b) verhandelt und schließlich finden Fragen nach dem Ziel von Hilfe Berücksichtigung in der zunehmenden Beschäfti- gung mit ethischen Fragen (c) der Sozialpädagogik. Wenn im Rahmen der Sozialen Arbeit von Dienst- a. leistung die Rede ist, so werden ganz allgemein zwei Formen von Dienstleistung unterschieden: die sachbezogenen und die personenbezogenen so- zialen Dienstleistungen. Sachbezogene Dienstleis- tungen sind in der Regel auf den unmittelbaren Ver- oder Gebrauch von objektivierbaren Gegen- ständen und Lebensmitteln ausgerichtet oder sie haben eine die Güterproduktion ergänzende, ob- jektivierende Funktion. Personenbezogene soziale Dienstleistungen hingegen beziehen sich auf die Person selbst, nicht nur auf deren materiellen Be- sitz. Sie kommen ohne ein Zutun der bedürftigen Person nicht zustande (Gängler / Rauschenbach 1986). Personenbezogene soziale Dienstleistun- gen zeichnen sich somit durch „eine eigentümliche Lage zwischen einer wirtschaftlich zweckrationa- len Tauschbeziehung und einer kooperativ solidari- schen Hilfestellung“ (Gross 1983, 51) aus. Beide Formen sind Gegenstand Sozialer Arbeit: sachbe- zogene Dienstleistungen finden sich etwa im Rah- men von Auskunfts- und Informationstätigkeiten, bei der Berechnung von Sozialhilfe aufgrund eines gesetzlich abgesicherten Anspruchs und ähn- lichem. Personenbezogene soziale Dienstleistun- gen hingegen machen heute den größten Teil der Sozialen Arbeit aus: Beratungs-, Bildungs- und Er- ziehungsaufgaben mit dem Ziel der Veränderung von Personen und ihren Handlungsstrategien. Die Diskussionsvorschläge im Rahmen der Dienstleis- tungstheorie ermöglichen es, differenziert und ab- gestimmt die traditionelle Unterscheidung von ma- teriellen und erzieherisch-bildenden Hilfen auf dem aktuellen Kenntnisstand sozialwissenschaftli- cher Theoriebildung zu reformulieren und – was wichtiger ist – materielle und psychosoziale Hilfen aufeinander zu beziehen. Der zwölfte Jugend- bericht fasst diese Auffassung systematisch zu- sammen, indem er Lebensweltorientierung, Dienst- leistungsorientierung sowie Professionalität als die drei Säulen moderner Sozialer Arbeit beschreibt. Sie wirken zusammen (Bundesministerium für Fa- milie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, 43 ff.): „Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bedeutet, dass alle jungen Menschen und ihre Familien eine soziale In- frastruktur vorfinden sollen, die ihren Bedürfnissen und Interessen sowie ihrem spezifischen Unterstüt- zungs- und Förderungsbedarf entspricht. Die Schaf- fung einer solchen Infrastruktur setzt voraus, dass Kinder und Jugendliche als wichtigster Faktor bei der Gestaltung der Gesellschaft der Zukunft ange- sehen werden und nicht als Problemgruppe in der gesellschaftlichen Gegenwart. Die Kinder- und Ju- gendhilfe arbeitet somit im Bereich der allgemei- nen Jugendpolitik.“ Spätestens seit den Anfängen einer Ausbildung für b. die Soziale Arbeit im 19. Jahrhundert zeigt sich ein Trend zur zunehmenden Strukturierung und Ratio- nalisierung des beruflichen sozialpädagogischen Handelns. Sind die Anfänge noch ganz geprägt durch die Betonung des persönlichen Bezugs, der Intensität der helfenden Beziehung, so entwickelt sich im Laufe der Professionalisierung der Sozialen Arbeit ein immer stärker werdender Trend zu hand- habbaren Interventionstechniken. Der Modus der helfenden Beziehung wird methodisch reflektiert und standardisiert – angefangen etwa von Klassi- kern wie der „Sozialen Diagnose“ (Salomon 1926) bis hin zur „Therapeutisierung der Sozialpädago-
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