Handbuch 5. Auflage
690 Moch Heimerziehung ein (Aichhorn 1935 / 1951). Er legte damit den Grundstein für die Entwicklung „therapeutischer Milieus“ (Bettelheim 1999; Redl 1987; Trieschman et al. 1981) in den Erziehungs- hilfen. Im Mainstream stattlicher Zwangserziehung wur- den jedoch bereits in den 1920er Jahren Bemü- hungen deutlich, bei den Erziehungsmaßnahmen verstärkt zwischen „geeigneten“ Zöglingen und „Unerziehbaren“ zu differenzieren. Unter der von den Nationalsozialisten propagierten und später durchgängig praktizierten Rassenbiologie der Auslese wurde die staatlich beaufsichtigte Ersatz- erziehung endgültig den rassistischen Zielen des NS-Staates untergeordnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte die Praxis der Heimerziehung relativ nahtlos an die Pädago- gik des Zwangs und der Disziplinierung der Wei- marer Zeit an (Kuhlmann / Schrapper 2001). Bis weit über die 1960er Jahre hinaus dominierten in der Heimerziehung große kasernenartige Einrich- tungen, die mit ihrer funktionalen Organisation und mit überwiegend repressiven und meist auch entwürdigenden Maßnahmen in vielerlei Hinsicht den Charakter der von Goffman (1981) beschrie- benen totalen Institution trugen (Wiedemann 1996; Thiersch 1973). Vertreter von Jugendbehör- den und Erziehungspersonal, aber auch Ärzte und Gutachter begegneten den jungen Menschen mit Missachtung und Schuldzuweisung. Die Behand- lungsmethoden in Heimen wirkten oftmals im Sinne von sich selbst erfüllenden Prophezeiungen. Die Bedingungen der Heimzuweisung und der Unterbringung wiesen in beiden deutschen Staaten weitgehende Symmetrien auf, auch wenn die Maß- nahmen unterschiedlich gerechtfertigt wurden (Kappeler 2008). Auch in der ehemaligen DDR wurden junge Menschen mit Orientierungs- oder Verhaltensproblemen einer gemeinschaftsschädli- chen Lebensweise bezichtigt und dementsprechend in Großeinrichtungen Maßnahmen zur „Kollektiv- erziehung“ unterworfen (Mannschatz 1986; Nolte / Reich 2007). Erklärtes Ziel beider Erzie- hungssysteme war es, verhaltensauffällige junge Menschen durch eine straffe Tagesordnung und Arbeitsmaßnahmen zu disziplinieren bzw. im Sinne der sozialistischen Gesellschaftsordnung „umzuer- ziehen“ (etwa Wensierski 2006). Herauszustellen ist in erster Linie die doppelte Moral, welche – un- ter Missachtung jeder Subjektstellung des jungen Menschen – die Disziplinierungsmaßnahmen so selbstverständlich erscheinen ließ, dass es dafür keiner besonderen, gar pädagogisch-fachlichen Rechtfertigung bedurfte. Im Westen entstanden in den 1960er und 1970er Jahren jedoch auch erste Alternativen zur Anstalts- erziehung in der Großgruppe, die zwar vom Um- fang her randständig, fachlich aber durchaus von Bedeutung waren. In München ging in erster Linie Andreas Mehringer (1975 / 1994) neue Wege, in- dem er kleinere familienähnliche und geschlechts- gemischte Gruppen imWaisenhaus einrichtete. Im Jahre 1949 gründete Hermann Gmeiner (1976) in Imst (Österreich) das erste SOS-Kinderdorf. Dort sollten elternlose und verlassene junge Menschen in einer Familie unter der Leitung einer Hausmut- ter im Rahmen einer Dorfgemeinschaft aus ähn- lichen Familien ein neues Zuhause finden. Die Studentenunruhen im Westen Deutschlands und in Westberlin in den Jahren 1967 / 68 waren zwar Auslöser einer radikalen Kritik der Zustände in den Heimen und brachten langsam eine grundlegende Umstrukturierung mit sich (Schmutz 2000). Den- noch dauerten die skandalösen Zustände in der Heimerziehung noch lange an. In der Folge der „Heimrevolte“ entstanden zunächst erste Wohn- kollektive (Tegethoff 1984), betreute Wohngrup- pen und dezentralisierte Heimformen. Allmählich setzten sich auch in den meisten Großheimen Re- formen durch, die auf Dezentralisierung, größere Autonomie der Gruppen, Geschlechtermischung, Öffnung der Einrichtungen ins soziale Umfeld und zunehmende Achtung individueller Bedürfnisse, Eigenschaften und Rechte abzielten (Wolf 1995). Ab Mitte der 1970er Jahre richtete sich der Blick der Jugendbehörden verstärkt auch auf Qualifika- tion und Betreuung von Pflegeeltern. In der Folge etablierten sich ab den 1980er Jahren mit den „Er- ziehungsstellen“ professionelle Erziehungshilfen in privaten Lebenskontexten (Moch 2007). Bis weit in die 1970er Jahre prägte die stationäre Unterbringung in Großheimen und in Pflegefa- milien das Bild der Erziehungshilfen. Dennoch wurden bereits ab den frühen 1960er Jahren an verschiedenen Orten ambulante Betreuungsfor- men entwickelt, in denen junge Menschen mit sozialen oder emotionalen Problemen – oft auch straffällige Jugendliche – tagsüber betreut wurden. Lange Zeit blieben solche intensiv betreuten am- bulanten Einrichtungen eher die Ausnahme. Erst
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