Handbuch 5. Auflage
Hilfen zur Erziehung 693 ungen nach § 34 SGB VIII in einer eigenen Woh- nung bilden Mädchen und junge Frauen eine deutliche Mehrheit. Insgesamt fällt im Geschlech- tervergleich auf, dass Mädchen erheblich länger im Elternhaus verbleiben und auch dort weniger Hilfen erhalten als Jungen (Bürger 2002). Dieser Befund ist kritisch zu betrachten angesichts der Tatsache, dass viele Mädchen, die in einschrän- kenden, selbstwertschädigenden und oft auch von Gewalt und Missbrauch geprägten Familienstruk- turen leben, seltener als Jungen durch ihr Verhal- ten darauf aufmerksam machen (Finkel 2004). Vieles spricht dafür, dass Erziehungshilfen auf die Not und Bedarfe von Mädchen und jungen Frauen weniger aufmerksam reagieren, zumal von den Eltern seltener Hilfen beantragt werden. Der Anspruch auf eine bedarfsgerechte Hilfe einerseits und der Primat der elterlichen Erziehungsverant- wortung sowie der „Familialisierung“ von Erzie- hungshilfen andererseits (IGFH 2007) wider- sprechen einander erheblich. Auch in Bezug auf das Alter der Zielgruppen von Erziehungshilfen gibt es klare Unterschiede zwi- schen den Hilfearten: Zielgruppe von Erziehungs- beratungsstellen sind in allererster Linie Minder- jährige (91%), während in der Heimerziehung die Jugendlichen bei Weitem überwiegen (das durchschnittliche Aufnahmealter liegt bei 14 Jah- ren; 45% sind bei der Aufnahme zwischen 15 und 18 Jahre alt; Baur et al. 1998, 202). Bei den ambulanten Hilfen – insbesondere bei Tagesgrup- pen – liegt der Schwerpunkt bei den 6- bis 12-Jäh- rigen. Bei den 1335 im Jahr 2006 begonnenen Hilfen der ISE waren 76% der Betroffenen zwi- schen 15 und 21 Jahre alt (Statistisches Bundes- amt 2008, 17). Da die Hilfen in Pflegefamilien im Durchschnitt über 4 Jahre dauern, ist hier das Altersspektrum in Vergleich zu anderen Hilfen am größten. Was die räumliche Verteilung verschiedener Ange- bote anbelangt, so bestehen innerhalb und auch zwischen den Bundesländern erhebliche Unter- schiede (LWV 2002). Im Jahr 2003 kamen in den Flächenländern der Bundesrepublik auf eine statio- näre Fremdunterbringung knapp 0,7 ambulante Hilfen, von der SPFH über die Erziehungsbei- standschaft bis zur Tagesgruppe. Während etwa Sachsen nahe beimDurchschnitt lag, kam in Nord- rhein-Westfalen auf eine Heimunterbringung nur eine halbe teilstationäre Maßnahme, in Baden- Württemberg war das Verhältnis zwischen der An- zahl stationärer und teilstationärer Maßnahmen ausgeglichen (KVJS 2005, 24). Generell werden in den Stadtstaaten erheblich mehr teilstationäre und ambulante Erziehungshilfe-Angebote in Anspruch genommen als in den Flächenländern. Leistungsfähigkeit von Erziehungshilfen Über die Leistungsfähigkeit von Erziehungshilfen liegen viele Einzelbefunde vor (Überblick bei Ga- briel 2001; siehe auch Müller 2006). Viele Studien sind jedoch (primär aus methodologischen Grün- den) eingeschränkt aussagekräftig, was die Reich- weite und die Verallgemeinerbarkeit ihrer Ergeb- nisse anbetrifft. Allerdings liegen drei großangelegte empirisch-vergleichende Arbeiten vor: Die Studie „Leistungen und Grenzen von Erziehungshilfen“ („JULE-Studie“; Baur et al. 1998) folgt weitgehend einem qualitativen Paradigma. Ein repräsentatives Sample von 284 Akten von Erziehungshilfe-Fällen (§§32, 34 SGB VIII) aus unterschiedlichen Ju- gendämtern wurde analysiert sowie 45 Interviews mit Betroffenen wurden geführt und ausgewertet. Als eindeutig erfolgreich erwiesen sich 54% der Maßnahmen inWohngruppen und 64% der Maß- nahmen in Tagesgruppen. Als „in Ansätzen positiv“ konnten weitere 17% respektive 19% der Hilfe- verläufe gewertet werden. Dabei wurde nachgewie- sen, dass der Anteil erfolgreich beendeter Maß- nahmen größer ist, wenn vom Jugendamt und vom Maßnahmenträger fachliche Standards eingehalten werden. Des Weiteren zeigte sich deutlich, dass eine Zusammenarbeit mit den Eltern die Wahr- scheinlichkeit eines Maßnahmeerfolgs erhöht. In vielen fallspezifischen Analysen zeigt die JULE- Studie, dass Aspekte wie Drogen, Gewalt und Missbrauchserfahrungen sowie das Thema Migra- tion bei vielen (teil-)stationären Erziehungshilfe- Maßnahmen nicht die Aufmerksamkeit erfahren, die ihnen angesichts ihrer sozialisatorischen Bedeu- tung zukommen müsste. Die Jugendhilfe-Effekte-Studie (JES-Studie; Schmidt et al. 2002) untersuchte insgesamt 233 Hilfeverläufe in 77 Einrichtungen im Rahmen von Maßnahmen nach den §§ 28, 30, 31, 32 und 34 SGB VIII. Die umfangreiche Untersuchung wurde nach einem klassischen Messwiederhol- dungsdesign aufgebaut, berücksichtigt aber auch
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