Handbuch 5. Auflage
Hilfen zur Erziehung 695 aller Fälle) zu vermeiden, in deren Verlauf Kinder und Jugendliche drei und mehr Erziehungshilfe- Maßnahmen nacheinander durchlaufen (Hamber- ger 2008). (2) Trotz des inzwischen erheblichen Spektrums an möglichen und erprobten Maßnahmen und Modellen werden viele bedürftige Kinder, Jugend- liche und Familien bisher nicht oder nur höchst unzulänglich erreicht. Die erwähnten Erziehungs- hilfe-Karrieren, aber auch die Abbrüche von Er- ziehungshilfe-Maßnahmen (EREV 2008), die steigende Zahl der – fast immer von einer beson- deren Notlage zeugenden – Inobhutnahmen (Dortmunder Arbeitsstelle Jugendhilfestatistik 2008, 2) sowie die Häufigkeit von Straftaten im Kindes- und Jugendalter verweisen darauf, dass die Erziehung der „Schwierigsten“ (Schwabe 2001) nach wie vor und in zunehmendem Maß ein un- gelöstes Problem darstellt. Die fachlichen Ant- worten darauf sind sehr unterschiedlich: Nach- dem die (im Umfang immer schon relativ unbedeutende) Zahl der Plätze in geschlossenen Einrichtungen im Verlauf der 1980er Jahre dras- tisch zurückgegangen war, ist etwa seit 1996 in Deutschland wieder eine deutliche Ausweitung geschlossener Unterbringungsmöglichkeiten zu verzeichnen (Hoops / Permien 2006, 22). Wäh- rend seit der Ablösung des JWG diese Maßnah- men jugendhilferechtlich nicht mehr gerechtfer- tigt werden können (Wiesner 2006), wird auch ihre fachliche Fragwürdigkeit erneut unterstri- chen. Demgegenüber werden aber auch verstärkt sozialpädagogische Alternativen mit individuell gestalteten Wohn- und Betreuungsformen ent- worfen und umgesetzt, die der Eigenverantwor- tung und der Verhandlungsfähigkeit Jugendlicher auch in schwierigsten Lebenslagen Rechnung tragen (Rätz-Heinisch 2005). In enger Verbin- dung dazu ist die Diskussion um heimliche und offene Formen des Zwangs in der Heimerziehung (Schwabe / Ernst 2008) zu sehen. Zur Debatte steht insbesondere, ob, inwieweit und unter wel- chen Umständen physisch einschränkende Maß- nahmen – wie sie in der Familienerziehung v. a. kleiner Kinder praktiziert werden – auch im Kon- text von Erziehungshilfen angemessene Mittel sein können / dürfen und welche fachlichen Re- geln und Maßstäbe zu entwickeln und zu beach- ten sind, um beobachtbare Praxis solcher ein- schränkender Maßnahmen aus dem Graubereich zwischen Verheimlichung und scheinbar fachli- cher Rechfertigungsversuche herauszuholen. (3) Wenn Hilfen zur Erziehung den Lebenspro- blemen junger Menschen gerecht werden wollen, so müssen sie deren eigenen subjektiven Perspekti- ven mehr Gewicht bei der Hilfegestaltung einräu- men. Entsprechend sind insbesondere die stark in das Leben eingreifenden Hilfen aufgerufen, im Sinne von § 1 SGB VIII Partizipation als zentrales Element und Ziel erzieherischen Handelns zu ver- stehen. Beteiligung kann in unterschiedlichen For- men umgesetzt werden, so etwa durch institutiona- lisierte Gremien und Verfahren innerhalb einer Einrichtung oder aber eingebettet in die alltägli- chen Abläufe einer Gruppe. Die dabei zu gewin- nenden Chancen, aber auch die zu bewältigenden Schwierigkeiten, werden vielfach diskutiert (Krie- ner 1999; Wolf 1999; Stork 2007). (4) Flexibilisierung und Regionalisierung der Er- ziehungshilfen haben inzwischen dazu geführt, dass die Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen nach sehr unterschiedlichen Modellen erfolgt (Bre- meyer 2007): Leistungen werden entsprechend der jeweiligen Entgeltvereinbarung (§78b SGB VIII) entweder in Form von Tagesentgelten, Fachleis- tungsstunden, Fallpauschalen oder in Projektpau- schalen abgegolten und können in sozialraumbezo- gene Budgets eingebunden sein. Nachdem die strukturelle und auch inhaltliche Umorientierung der Erziehungshilfen seit den 1990er Jahren we- sentlich vorangekommen ist, werden ab dem Jahr 2000 verstärkt Fragen nach der Wirksamkeit und der Effizienz von Erziehungshilfen aufgeworfen. Dies hat zum einen mit der nach wie vor sehr an- gespannten ökonomischen Situation der öffent- lichen Träger zu tun, die sich in den politischen Gremien für steigende Budgets in diesem Bereich rechtfertigen müssen. Zum anderen spielen bei Fragen nach der Wirksamkeit jedoch auch fachli- che Gründe eine Rolle. Gefahren bestehen aller- dings dort, wo sich Effizienzmaßstäbe primär an vorgegebenen Zielen sozialstaatlicher Problem- abwicklung und Kontrolle orientieren. Denn vor dem Hintergrund zunehmender Wohlstandskon- traste kann die Frage nach dem „Erfolg“ einer Er- ziehungshilfe letztlich nur beantwortet werden, wenn einerseits die je eigenen Maßstäbe und Ziele der jungen Menschen und ihrer Familien in Bezug auf eine gelingendere Lebensbewältigung und an- dererseits der Anspruch gesamtgesellschaftlicher
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