Handbuch 5. Auflage
Interkulturelle Soziale Arbeit 719 teilhaben zu lassen, sie also strukturell öko- nomisch und sozial zu benachteiligen, um die ei- genen Zugangschancen nicht zu verschlechtern. Dieser Diskurs führte zu zwei Ausgängen: Einige Vertreter plädierten in der Konsequenz dieser Per- spektive dafür, Zuwanderer gar nicht mehr als solche zu adressieren, sondern einfach als Bürger, mit gleichen Rechten wie die Autochthonen, zu sehen und zu behandeln. Das entsprach dem Konzept der colour blindness in den USA im Umgang mit den diskriminierten farbigen Min- derheiten, den Afroamerikanern und der Hispa- nics. Die meisten Diskursteilnehmer jedoch er- kannten eine spezifische Diskriminierungslage für die Zuwanderer, die sich nicht mit der anderer Gruppen von Diskriminierten aus der autoch- thonen Mehrheit vergleichen ließ und plädierten für spezifische Konzepte einer Interkulturellen Sozialen Arbeit, die hier aufklärend und kom- pensierend wirken sollte. Kritik des Kulturrelativismus auf der Basis eines angenommenen Universalismus der Menschenrechte Entsprechend dem Diskurs in der Interkulturellen Pädagogik gab es auch für die Interkulturelle Soziale Arbeit eine Kritik an der Wertgrundlage eines Kul- turrelativismus in einer sich multikulturell verste- henden Gesellschaft auf der Basis eines dagegen ge- stellten Universalismus. Dieser wurde zumeist mit Rückgriff auf die Universalität der Menschenrechte begründet. Von dieser Basis aus konnten dann kul- turelle Praktiken in den Zuwandererkulturen kriti- siert werden, die den Menschenrechten eindeutig zuwiderlaufen. Thematisiert wurde hier zumeist die Ungleichbehandlung von Frauen und Mädchen ge- genüber Männern und Jungen im Ermöglichen von individuellen Lebensentwürfen und Lebensläufen. Die dafür gegebene religiöse Begründung, etwa mit Verweis auf entsprechende Gebote im Islam, wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, dieser sei falsch interpretiert und diene lediglich der Verschleierung patriarchaler Herrschaftsinteressen. Dieser Streit um Wertgrundlagen hatte für die So- ziale Arbeit unmittelbare praktische Auswirkungen, wenn das durch das KJHG formulierte Prinzip des Kindeswohls der Anordnung des Familienober- haupts entgegenstand. Die Sozialarbeiter mussten sich dann entscheiden, auch gegen religiöse Be- gründungen, das von ihnen erkannte Kindeswohl durchzusetzen oder im Sinne einer kulturrelativis- tischen Akzeptanz der Minderheitenkulturen da- rauf zu verzichten. Jedes professionelle Handeln in einer solchen Situation war mit einer solchen Ent- scheidung verbunden; auch ein Nichthandeln war eine faktische Entscheidung. Diese Problematik ist bis heute nicht zufrieden- stellend gelöst, und das gilt nicht nur für Deutsch- land. Denn die Menschenrechte sind nur in einer eurozentrischen Perspektive als universal zu be- haupten; die Begründungen dafür sind für Dis- kurspartner aus anderen Kulturkreisen inakzepta- bel (dazu Nieke 2008). Andererseits ist ein strenger Kulturrelativismus zwar erkenntnistheoretisch möglich, nicht aber in praktischen Handlungsent- scheidungen, weil hier stets unvermeidlich Position bezogen werden muss. Lösungen können in der Anwendung des Prinzips der situativen Geltung von Normen liegen oder im Führen virtueller in- terkultureller Diskurse, welche die Geltungsgründe für Argumente selbst in den Diskurs mit hinein- nehmen (Nieke 2008). Kritik des Neo-Assimilationismus Seit dem islamistischen Terroranschlag in New York und Washington 2001 wird das Konzept der multikulturellen Gesellschaft weltweit und auch in Deutschland mehrheitlich abgelehnt, wobei sich die Ablehnung nicht nur auf den Islamismus, son- dern auf den Islam insgesamt als nicht nur gewalt- tätig bedrohend, sondern auch menschenrechts- feindlich bezieht. Die Zuwanderer, vor allem aus dem islamischen Kulturkreis, sollen auf ein verbindliches Bekennt- nis zu den Grundlagen der einheimischen Kultur als sog. „Leitkultur“ verpflichtet werden. Dieses Motiv ist aber nicht neu. Von Anfang an begleitete den Diskurs über die multikulturelle Gesellschaft eine Ablehnung, die stets mit der Sorge begründet wird, die eigene kulturelle Identi- tät werde durch die Zuwanderung von Gruppen gefährdet, die sich nicht dauerhaft akkulturieren wollten. Dabei wird verdächtig oft auch mit biolo- gischen Kategorien operiert, ein Indiz auf eine starke Nähe zu den Argumentationen der intelli- gent auftretenden Neuen Rechte, die ohne explizi- ten Rückbezug auf Nationalsozialismus und Fa-
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