Handbuch 5. Auflage

Jugendpolitik 761 unter 18-Jährigen. Demgegenüber wird – und dies ist das zweite Beispiel – gerade in jüngerer Zeit Ju- gendpolitik wieder stärker auf die Altersgruppe der Jugendlichen konzentriert. Vor dem Hintergrund des hohen politischen und öffentlichen Stellenwerts, den etwa seit Beginn des Jahrtausends die frühe Bil- dung, der massive Ausbau der Kindertagesbetreuung und die entsprechende Familienpolitik genießen, geriet die Altersphase Jugend zunehmend ins politi- sche Hintertreffen. Genau diese Konstellation war dann auch der Ausgangspunkt für die bereits er- wähnte Stellungnahme des Bundesjugendkuratori- ums – wobei die Stellungnahme sich einreiht in eine lange Liste von Arbeiten, die schon seit Längerem einerseits den Verlust der Bedeutung bzw. Nicht- existenz bzw. – etwas zurückhaltender – das Schat- tendasein von Jugendpolitik diagnostizieren und andererseits vielfältige Bemühungen unternehmen, hierzu alternative Perspektiven zu formulieren (zu- letzt Hornstein 2009; auch Scherr 2002). Und ge- nau vor diesem Hintergrund wird nun seit Jünge- rem, z.B. in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode, postuliert: „Wir stehen für eine eigenständige Ju- gendpolitik, eine starke Jugendhilfe und eine starke Jugendarbeit, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potentiale fördert und ausbaut“ (Koaliti- onsvertrag 2009, 70). Selbstverständlich existieren vielfältige, gesetzlich definierte Grenzen, etwa in Form der Strafmündig- keit, der Volljährigkeit, der Zuständigkeit des SGB VIII sowie die vielfältigen Statusübergänge und die in ihnen eingewebten gesellschaftlichen Normvor- stellungen. Zugleich reichen die wenigen hier ange- führten Beispiele aus, um zu erkennen, dass schon die jugendpolitischen Gegenstände undThemen so- wohl in Bezug auf die Ausschnitte der Lebens- und Problemlagen Jugendlicher als auch in Relation zu den angrenzenden Altersgruppen einerseits und den benachbarten Politikfeldern andererseits historisch höchst variable Felder darstellen. Genau müsste je- der, der über Jugendpolitik spricht, sogleich gefragt werden, über wen er gerade spricht. Orte der Jugendpolitik Noch erheblich komplizierter wird das Feld der Ju- gendpolitik, wenn man den Blick auf das zweite Wortelement, Politik, lenkt. Selbst wenn man die berühmte Definition von Niklas Luhmann über- nimmt, derzufolge mit Politik jede Kommunikation bezeichnet werden kann, „die dazu dient, kollektiv bindende Entscheidungen durch Testen und Ver- dichten ihrer Konsenschancen vorzubereiten“ (Luh- mann 2000, 254), ist damit zwar eine erste Annähe- rung erreicht, aber das Feld keineswegs ausreichend beschrieben. Weil nicht nur die Gesellschaft, son- dern auch andere Sozialsysteme, z.B. die Familie, zu kollektiv bindenden Entscheidungen kommen kön- nen und müssen, soll hier im Anschluss eines Vor- schlages von André Kieserling zwischen Makro- und Mikropolitik unterschieden werden. „Der Begriff der Makropolitik bezeichnet genau das, wo- rauf der undifferenzierte Politikbegriff den Bereich des Politischen einschränken möchte, nämlich funktional die Politik der Gesellschaft und strukturell das dafür ausdiffe- renzierte Teilsystem. Der Begriff der Mikropolitik soll da- gegen die Politik anderer sozialer Systeme bezeichnen“ (Kieserling 2003, 426 f.). Jugendpolitik in dem hier in den Blick genom- menen Sinn wäre demzufolge vorrangig als ein Thema von Makropolitik zu verstehen. Damit wäre zunächst der politische Raum – im Gegensatz zur Gesellschaft – beschrieben, noch nicht aber die Orte und Institutionen. So weist denn auch Niklas Luhmann darauf hin, dass „die Entfaltung solcher politischer Aktivitäten […] Orga- nisationen und Organisationsmitgliedschaften [voraus- setzt], weil anders Unterstützungsbereitschaften und Gegnerschaften gar nicht registriert werden könnten und das Einwerben von Konsens ins Unbestimmbare ausflie- ßen würde“ (Luhmann 2000, 254). Parlamente Greift man diesen Gedanken auf und fragt nach den Organisationen im Bereich Jugendpolitik, öffnet sich ein breites, mitunter auch diffuses Feld. Im An- schluss an den Luhmannschen Hinweis liegt es zu- nächst nahe, an die verschiedenen politischen Grup- pierungen, also allem voran die Parteien, zu denken. Kennzeichnend für diese ist, dass sie alle über ju- gendpolitische Gremien sowie entsprechende Spre- cherinnen und Sprecher verfügen. Auf der Ebene des Deutschen Bundestages sind diese nicht selten,

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