Handbuch 5. Auflage
762 Lüders in der 17. Legislaturperiode (2009 bis voraussicht- lich 2013) z.B. in der CDU/CSU- sowie der SPD- Bundestagesfraktion, analog zu den Ausschüssen und diese wiederum entsprechend der Ressorts zu- geschnitten. Dass aber auch ganz andere Zuschnitte denkbar sind, demonstrierte in der vorangehenden Legislaturperiode die Bundestagsfraktion Bündnis 90/die Grünen. Damals widmete sich der Arbeits- kreis 5 dem Themenkomplex „Wissen und Genera- tionen“. Als Themen wurden dabei benannt: Bil- dung, Hochschulen, Forschung, Kinder, Jugend, Familie, demografische Entwicklung und Alten- politik, Kultur, Medien (Bündnis 90 /Die Grünen 2009). Analoge Strukturen, wenn auch im Detail unterschiedlich zugeschnitten, findet man bei den Parteien auf Landes- und Kommunalebene bzw. re- gionaler Ebene. Es gehört allerdings zu den – bei genauer Hinsicht – verblüffenden Aspekten der Fachdiskussion um Jugendpolitik, dass diese Ak- teure in den politischen Parteien bislang kaum in den Blick genommen wurden. Schon eher wird der Blick auf die Parlamente und die entsprechenden Ausschüsse, die analog zu den Ministerien organisiert sind, fokussiert. Die Ge- schichte der parlamentarischen Befassung mit Ju- gendfragen (Hornstein 1999; 2005; 2007; 2008; Münch 2006; 2007) spiegelt dabei für die Bundes- republik Deutschland sowohl die verschiedenen jugendpolitischen Themenkonjunkturen und Schwerpunktsetzungen als auch den wechselnden Stellenwert bis hin zur Nichtbefassung wider, der jugendpolitischen Fragestellungen in den Par- lamenten bislang zukam. Ein anderer verlässlicher Indikator für diese Aufmerksamkeits- und The- menkonjunkturen ist die politische Rezeption ju- gendbezogener Sozialberichterstattung. Auf der Bundesebene – zu Teilen auch auf Landes- ebene – bieten vor allem die Kinder- und Jugend- berichte entsprechende Anlässe (Lüders 2007; zu- letzt Deutscher Bundestag 2009; z. B. auch Bayerischer Landtag 2008); ihre politische Rezep- tion indiziert getreulich den schwankenden, meist eher marginalen Stellenwert jugendpolitischer Themen in der Konkurrenz zu anderen. Stärker noch als auf den parlamentarischen Raum konzentriert sich die jugendpolitische Diskussion auf die verantwortlichen Ministerien auf Bundes- und Landesebene und – schon deutlich selte- ner – die zuständigen Ämter auf Landes- und Kommunalebene. Ministerien In Bezug auf die Ministerien bzw. die politische Administration werden dabei vorrangig jene zu- nächst in den Blick genommen, die qua Titel ver- antwortlich für Jugendpolitik zeichnen, also auf der Bundesebene seit 1994 das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dabei zeigt auch die Geschichte der Zuschnitte dieses Ministeriums und seiner Be- zeichnungen, dass die Jugendpolitik dabei durch- aus unterschiedlich gewichtet wurde (http://www. bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/geschichte/ ). Auf der Ebene der Landesregierungen finden sich analoge Ressortzuständigkeiten – auch wenn im Einzelfall das Stichwort Jugend in keinem Ministe- riumsnamen eines Landes auftaucht, wie beispiels- weise in NRW, wo seit 2005 das „Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration“ für weite Teile der Jugendpolitik zuständig ist. Schon die einleitenden Hinweise, in welchen Poli- tikfeldern die Lebens- und Problemlagen Jugend- licher thematisch auftauchen, haben allerdings an- gedeutet, dass es mit dem Merkmal explizite Ressortzuständigkeit in diesem Feld nicht getan ist. Konsequenterweise wird deshalb zwischen der Ju- gendpolitik im Sinne einer Ressortpolitik einerseits und einer ressortübergreifenden politischen Ver- antwortung für Jugend andererseits unterschieden. Während die einschlägigen Ressorts Jugendpolitik explizit zur Aufgabe haben, kommt den anderen auf die Altersgruppe Jugendlicher bezogenen Res- sorts immer auch eine implizite jugendpolitische Bedeutung zu. Beschreibt man in dieser Weise den jugendpoliti- schen Raum, stellt sich unweigerlich die Frage, wie sich denn dazu die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe einerseits und die zuständigen Behörden und Ämter, z. B. im Bereich Schule, Ar- beitsverwaltung, Gesundheit, Regionalplanung etc., andererseits verhalten. Um die Sachlage nicht allzu kompliziert werden zu lassen, soll hier der Blick stellvertretend auf jene Institutionen und Organisationen gelenkt werden, die ausdrücklich für den außerschulischen Bereich zuständig sind: Die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sind diese Organisationen Teil der jugendpolitischen Strukturen und damit jugend- politische Akteure in Deutschland im oben be- schriebenen Sinne?
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