Handbuch 5. Auflage
770 Walter beamter) zu erarbeitenden Förderdiagnose ist unter Beteiligung des Gefangenen ein Erziehungsplan zu erstellen. Dieser sollte Endergebnis eines fairen Diskussions- und Aushandlungsprozesses mit dem Gefangenen sein und ggf. als schriftlich fixierte Zielvereinbarung zwischen diesem und der Anstalt abgeschlossen werden. Als richtungsweisende Pla- nung ist er in regelmäßigen Abständen auf seine Umsetzung zu überprüfen und fortzuschreiben. Auf einen einfachen Nenner gebracht kann man sagen, dass alles, was außerhalb des Jugendstraf- vollzugs für die gedeihliche Entwicklung junger Menschen für unverzichtbar angesehen wird, ge- rade für Straffällige nicht entbehrlich sein kann – und das sind schulische Bildung, berufliche Ausbildung und soziales Lernen. Im deutschen Jugendstrafvollzug findet sich ein enorm hoher Anteil an Schulversagern und Schul- flüchtlingen. Schon deshalb besteht bei einer gro- ßen Anzahl von Gefangenen erheblicher schu- lischer Nachholbedarf . Allerdings erscheint Unterricht im herkömmlichen Klassenverband wenig sinnvoll, weil die Jugendlichen in diesem Kontext langjährig gescheitert sind, zum Teil auch die Konkurrenz fürchten. Notwendig sind daher eine individuelle Förderung und ein speziell auf den betreffenden Jugendlichen zugeschnittenes Lernprogramm. Dabei ist an den Begabungen und Stärken des Jugendlichen anzusetzen, um ihm (wieder) Fortschritte und Freude am Lernen zu er- möglichen. Auch muss das Lerntempo seinem Leistungsvermögen angepasst sein. Ziel sollte eine formelle schulische Qualifikation sein, z.B. der Hauptschulabschluss, notfalls geeig- nete Schritte in diese Richtung. Zu erreichen ist dieses durch Ganztagesunterricht, betreute Haus- aufgaben, gegenseitige Hilfe der Schüler in der Schule, keine Bindung der Lehrkräfte an Lehrpläne. Für die Struktur der Anstalt ist zu fordern, dass Schule, Unterricht und berufliche Bildung oberste Priorität genießen: Der gesamte Anstaltsalltag muss auf die Ermöglichung von Lernen ausgerichtet sein. Deshalb braucht jede Jugendstrafanstalt eine selbst- ständige Schule bzw. Schulabteilung, eine ausrei- chende Zahl Lehrer, einen Schulleiter, Schulräume und die dazugehörige sächliche Ausstattung. Optimal wäre, wenn die Gefangenen, die auf der Grundlage hinreichender Schulbildung für eine berufliche Ausbildung in Betracht kommen, in einem geeigneten Beruf bis zum Ausbildungs- abschluss gefördert werden könnten. Angesichts einer realen Haftdauer von durchschnittlich ca. ei- nem Jahr wird dies jedoch oft nur dann möglich sein, wenn auf eine bereits außerhalb angefangene Ausbildung aufgebaut werden kann. Im anderen Fall sollte wenigstens mit einer qualifizierten Be- rufsausbildung begonnen werden. Möglicherweise kann der Gefangene in der zur Verfügung stehen- den Zeit zumindest bis zur Zwischenprüfung ge- fördert werden. Auch ist an Förderlehrgänge kürze- rer Dauer oder an aufbaufähige Kurzausbildungen zu denken wie Staplerfahrer, Schweißlehrgänge. Um soziales Lernen zu stimulieren, sollte der ge- konnte, gewaltfreie Umgang mit Problemen und Konflikten im Alltag der Jugendstrafanstalt erfahr- bar und erlernbar sein. Das ist aber eher selten der Fall, denn das Leben im Strafvollzug ist meist total reglementiert. Übernahme von Verantwortung für sich selbst und andere wird in der „totalen Institu- tion“ des Gefängnisses, bei gleichzeitiger Vollver- sorgung, von den Gefangenen nicht nur nicht ver- langt; sie wird ihnen sogar weitgehend unmöglich gemacht. Wie soll soziale Verantwortung gelernt werden, wenn sie im Vollzugsalltag kaum erlebt werden kann? Die Antwort ist theoretisch einfach, in der Praxis jedoch schwierig umzusetzen: Wenn der Vollzug in der Gestaltung des Alltags vom nor- malen Leben abweicht, so muss eben eine Anglei- chung des Lebens im Vollzug an die allgemeinen Lebensverhältnisse angestrebt werden. Diese „An- gleichungsgrundsatz“ genannte Maxime ist in den Jugendstrafvollzugsgesetzen verankert. Ihr Ziel ist die Zurückdrängung tradierter, dem Resozialisie- rungsziel des Strafvollzugs oft widersprechender Besonderheiten des Anstaltslebens sowie der Im- port von Normalität. Wenn auch die Gestaltung des Alltags in der An- stalt das entscheidende Lernfeld ist, so gibt es darü- ber hinaus doch eine ganze Anzahl von speziellen Veranstaltungen, die dem sozialen Lernen dienen. Hierher gehört das soziale Training im engeren Sinne, innerhalb dessen die Gefangenen im Rah- men besonderer Veranstaltungen in den Themen- bereichen Geld und Schulden, Rechtsfragen des Alltags, Arbeits- und Berufswelt, Freizeitgestaltung, Suchtabhängigkeit und soziale Beziehungen trai- niert werden. Dazu zählt auch das in verschiedenen Spielarten angebotene Antiaggressionstraining, in dem Gefangene lernen sollen, Konflikte ohne Ge- waltanwendung zu lösen.
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