Handbuch 5. Auflage
808 Struck · Schröer Jugendschutz sind zentrale Aufgaben die Neu- bestimmung der Aufgaben der Jugendsozialarbeit im Anschluss an notwendige Veränderungen des SGB II (Aufhebung des Sondersanktionsrechts ge- gen junge Menschen) und die Entwicklung neuer Unterstützungsformen junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenalter. Die Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen und Verbänden steht in den letzen Jahren stark in Gefahr, aufgrund fehlender prägnanter Rechts- ansprüche zurückgebaut zu werden. Sie muss sich auch im Hinblick auf den Ausbau der Ganztags- betreuung an Schulen neu konzeptionell und orga- nisatorisch behaupten. Insgesamt stellt sich in die- sem Handlungsfeld am deutlichsten die Gefahr einer stärkeren Fokussierung der Kinder- und Ju- gendhilfe auf Hilfen für Kinder bei gleichzeitiger Verdrängung der Handlungsnotwendigkeiten und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwach- senen dar. Das Handlungsfeld Förderung der Erziehung in der Familie hat – trotz seiner sozialisatorischen Bedeutung – bisher kaum eine Förderung erhalten, die seinen Aufgaben entspricht. Über die Debatten zur frühen Förderung von Kindern in ihren Fami- lien müssten hier mehr Handlungsformen mit klaren Rechtsansprüchen ausgestaltet werden. Im Hinblick auf das Handlungsfeld Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertages- pflege liegt derzeit die große Aufgabe der west- lichen Bundesländer im Ausbau bedarfsgerechter Förderangebote für Kinder unter 3 Jahren, auf die ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch besteht (§24 SGB VIII /KJHG). Angesichts der derzeiti- gen Verarbeitungsformen der Wirtschafts- und Fi- nanzkrise wird es vor allem darauf ankommen, die gesellschaftspolitischen Investitionsnotwendigkei- ten diesbezüglich anzuerkennen und umzusetzen und das hierzu nötige Fachpersonal zu qualifizie- ren. Im Hinblick auf die Kindertagespflege sind erste dringend notwendige Schritte zur Weiterent- wicklung durch das Kinder-Förderungs-Gesetz (KiFöG) getan worden. Sie muss aber weiterent- wickelt werden zu einem differenzierten System von Hilfen aus zivilem Engagement und Professio- nalität. Das Handlungsfeld Hilfe zur Erziehung, Einglie- derungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige sieht sich vor einer Reihe von Herausforderungen. Neben den schon lange diskutierten Notwendigkeiten ei- ner stärkeren Partizipationsorientierung und Flexi- bilisierung lebensweltbezogener Hilfen wird es vor allem auch die kommende Debatte über eine Neu- begründung der Zuständigkeit für junge Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sein, die konzeptionelle, personelle und organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Die Debatten über notwenige Entschädi- gungen ehemaliger Heimkinder der 1940er bis 1970er Jahre sollten auch den Effekt haben, die Praxen geschlossener Unterbringung von Kindern und Jugendlichen wieder neu zu hinterfragen. Handlungsfeldübergreifend werden sich Versuche fortsetzen (und abzuwehren sein), profitabel ver- wertbare Teilbereiche aus der Kinder- und Jugend- hilfe dem Verwertungsinteresse profitorientierter Träger verfügbar zu machen. Seit längerer Zeit schon laufen Vorarbeiten zu einer Neuordnung des Rechts der örtlichen Zuständigkeiten im SGB VIII /KJHG, die demnächst hoffentlich auch ihren Weg in den öffentlichen Diskurs finden werden. Lebenslage Kindheit und Jugend Für die heutige Kinder- und Jugendhilfe ist zentral, dass sich das Bild von der Kindheit und Jugend aufgefächert hat (Bock 2002). Vor einhundert Jah- ren waren es die männlich-dominierten nationalis- tischen Herrschaftsverhältnisse, durch die der männliche Jugendliche zum Prototyp der Jugend wurde. So wurden bis weit in das 20. Jahrhundert auch die Lebensbedingungen der Mädchen und jungen Frauen sowie von jungen Menschen mit Migrationshintergrund immer wieder aus der Brille eines männlich-fixierten nationalistischen Jugend- bildes betrachtet und bewertet. Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe, die explizit auf Gleichbe- rechtigung ausgerichtet sind und sich gegen die sozialen Benachteiligungen von Mädchen und jungen Frauen (Bitzan /Daigler 2001) sowie gegen Rassismus gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Hamburger 2007) positionieren, gab es zwar in der Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe auch schon früher, sie konnten sich aber erst in den vergangenen dreißig Jahren stärker durchsetzen. Heute hat die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt von Kindheiten und Jugenden auszugehen (Münchmeier 2001).
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