Handbuch 5. Auflage

816 R. Thiersch  etwa aus den klassischen Kindergärten für Kinder von 3 bis 6 Jahren mit Vor- und Nachmittagsöff- nungszeiten fast überall Einrichtungen mit flexiblen Betreuungsangeboten geworden, die sich zudem auch für 2-Jährige öffnen. Da der Oberbegriff „Kin- dertageseinrichtungen“ recht sperrig ist, wird im folgenden Text aus Gründen der Lesbarkeit als zu- sammenfassende Bezeichnung für die verschiedenen Einrichtungen auch der Begriff „Kindergarten“ ver- wendet. Die Expansion der Kindertagesbetreuung ist ein- drucksvoll. Die Daten sind inzwischen gut er- schlossen, z. B. durch die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Rauschen- bach / Schilling 2009), hier müssen einige Eck- daten genügen. Für alle Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht seit 1996 ein Rechts- anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung, dadurch wurde der laufende Ausbau der Kinder- gärten in Westdeutschland erheblich beschleunigt. Im Jahr 2008 besuchten 92% der Kinder dieser Altersgruppe eine Kindertageseinrichtung (Statist. Bundesamt 2009), während es 1990 erst 69% wa- ren (BMFSFJ 1998, 200). Im Gegensatz dazu gab es in den neuen Bundesländern eine Vollversor- gung in Form von Ganztagsbetreuung. Die Betreu- ungsangebote in Westdeutschland wurden nicht nur zahlenmäßig erweitert, sondern auch zeitlich ausgedehnt und flexibler gestaltet, allerdings be- stehen erhebliche regionale Unterschiede (Bock- Famulla /Große-Wöhrmann 2010). Für Kinder unter 3 Jahren war das Betreuungs- angebot in Westdeutschland gering (1990 für 1,8% der Kinder), während es in Ostdeutschland gut ausgebaut war (1990: 54,2%) (BMFSFJ 1998, 200). Seit Beginn der 2000er Jahre aber wurde auch in Westdeutschland eine besser aus- gebaute Kleinkindversorgung gefordert und der Ausbau durch Bundesgesetze (Tagesbetreuungs- Ausbau-Gesetz (TAG, 2004) Kinder- und Jugend- hilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK, 2005)) vo- rangetrieben. 2008 besuchten 17,8% der Kinder unter 3 Jahren eine Kindertageseinrichtung (12% der Kinder in Westdeutschland, 42% in Ost- deutschland), gleichzeitig wurde durch das Kin- derförderungsgesetz (KiföG, 2008) ein Rechts- anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beschlossen, zu dessen Realisierung bis 2013 Betreuungsplätze für 35% der Kinder dieser Altersgruppe geschaffen werden müssen. Allerdings wird der Ausbau durch einen gravie- renden Mangel an dafür qualifizierten Fachkräf- ten gebremst. Auch die Betreuung von Schulkindern in Schüler- horten und in altersgemischten Gruppen der Kin- dertageseinrichtungen ist expandiert; allerdings ist seit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen die Zukunft der Hortbetreuung un- gewiss (Diskowski 2009), wobei die Gefahr be- steht, dass das umfangreiche Handlungswissen dieses Arbeitsfeldes verloren geht. ( → Coelen /Otto, Ganztagsbildung) Als Alternative zu den Kindertageseinrichtungen wurde die Kindertagespflege entwickelt. Tagesmüt- ter und -väter betreuen die Kinder im eigenen Haus- halt; dadurch entsteht eine familienähnliche, flexible Betreuungsform, die vor allem für Kleinkinder als geeignet ansehen wird. Tageseltern haben überwie- gend keine pädagogische Ausbildung, sondern nur eine Kurzqualifikation, da sie relativ gering entlohnt werden. 2005 wurde sie im KJHG als gleichberech- tigter Teil der Kindertagesbetreuung anerkannt (Diller et al. 2005). Im Jahre 2007 wurden 12% der insgesamt betreuten Kinder in Kindertagespflege betreut. Bis 2013 sollen etwa 30% der verfügbaren Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Form von Tages- pflege angeboten werden. Kindertagespflegeplätze sind für die öffentliche Hand ein kostengünstiges Instrument zur Bedarfsdeckung. Gegenwärtige Funktionsbestimmung: Vereinbarkeit von Familie und Beruf und frühe Bildung Für den Ausbau des Kindertagesbetreuungssys- tems lassen sich ganz allgemein zwei Motive iden- tifizieren: das Bildungsmotiv und das Vereinbar- keitsmotiv (Reyer 1987; siehe auch das Kapitel zur geschichtlichen Entwicklung der Kindertages- betreuung in diesem Artikel). Das Vereinbarkeits- motiv (auch: Betreuungsmotiv oder Haushalts- motiv), zielt darauf ab, die Erwachsenen (vor allem die Mütter) von den Aufgaben der Kinder- betreuung zu entlasten, um ihnen die Vereinbar- keit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Die- ses Motiv ist bereits seit dem Ausbau der öffentlichen Kleinkinderziehung zu Beginn des 19. Jahrhunderts wirksam; seit den 1990er Jahren in Westdeutschland ist es zu einem starken Motor

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=