Handbuch 5. Auflage

Kindertagesbetreuung – Frühpädagogik 817 für den Ausbau der Kindertagesbetreuung gewor- den. Im Zuge der Frauenemanzipation hat sich der Anspruch der Frauen auf gleichberechtigte Teilnahme an Bildung, Erwerbsleben und Politik durchgesetzt und sich mit dem Bedarf der Wirt- schaft an qualifizierten (weiblichen) Arbeitskräf- ten verbunden. Im europäischen Vergleich wird der Modernisierungsrückstand beim Ausbau der Kindertagesbetreuung in Westdeutschland be- sonders deutlich. Das Vereinbarkeitsmotiv als Ausbaumotiv wird auch darin deutlich, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (§ 218a SGB VIII, 1996 in Kraft getreten) als flankierende Maßnahme für das Schwangeren- und Familienhilfegesetz zur Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen eingeführt wurde. Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot wird für Familien darüber hinaus wichtig, weil sie in der modernen Gesellschaft besonders belastet sind durch die Strukturveränderungen und hohen An- forderung der Erwerbsarbeit, aber auch durch ge- sellschaftliche Verwerfungen und neue Rollenmus- ter, durch den Verlust traditioneller sozialer Netze und die Zwänge der Konsumgesellschaft. Hinzu kommen Verunsicherungen in Bezug auf das Erzie- hungshandeln und die neuen Bildungsansprüche. Das Bildungsmotiv bezieht sich auf den Bildungs- anspruch des Kindes; auch dieses Motiv ist seit Be- ginn der Kindertagesbetreuung wirksam. Gegen- wärtig wird es durch die allgemeine pädagogischen Bildungsdiskussionen (Oelkers /Otto 2006; Thiersch 2008), vor allem aber durch die Erkennt- nisse der Bildungsforschung in der Folge der PISA- Studien stark gemacht und durch die Hirnfor- schung mit ihrer Betonung der frühen Lernpotenziale unterstützt. Den Kindertagesein- richtungen wird seit etwa 2000 verstärkt ein Bil- dungsauftrag zugesprochen; in allen Bundeslän- dern wurden seither Bildungspläne für die Kindertageseinrichtungen erarbeitet und unbe- schadet ihrer generellen Zugehörigkeit zur Jugend- hilfe sind Einrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in vielen Bundesländern den Kultusministerien zugeordnet. Für das Bildungsmotiv wird nicht nur mit der Bildungsfähigkeit der Kinder argumentiert, son- dern auch mit (sozial-)politischen Notwendig- keiten. In der Wissensgesellschaft ist eine umfas- sende, früh einsetzende Qualifizierung der nachwachsenden Generation notwendig. Die de- mografische Entwicklung bzw. die sinkende Ge- burtenrate lässt Kinder zum knappen, kostbaren Gut werden. Die möglichst hohe Qualifikation der nachwachsenden Generation wird als Garant der gesellschaftlichen Zukunft gesehen. Im Hori- zont von Demokratie und Demokratisierung wird von der Kindertagesbetreuung erwartet, dass sie einen Ausgleich in gegebenen Unterprivilegierun- gen leistet und hier vor allem Kinder auch aus sozial benachteiligten Familien und Kinder mit Migrationshintergrund fördert. Für die Kindertagesbetreuung, ebenso aber auch für die Frühpädagogik, ergeben sich aus den fami- lienpolitisch motivierten Betreuungsaufgaben, dem neuen (oder: neu akzentuierten) Bild vom Kind und den Einsichten in sein Lernverhalten sowie aus den gesellschaftlichen Erwartungen an frühe Qualifizierung und Kompensation von Be- nachteiligung vielfältige inhaltliche und organisa- tionelle Ausbau- und Weiterentwicklungsimpulse. Diese Entwicklung bedeutet für die Kinder und ihre Familien eine Veränderung ihrer Lebenswelten und eine Intensivierung ihrer Vergesellschaftung. Schon seit Jahren gehört der Besuch einer Kinder- tageseinrichtung für Kinder vor dem Schuleintritt zur Normalbiografie eines Kindes; die Bezeichnung „Kindergartenkind“ hat sich für die Altersstufe der 3- bis 6-Jährigen eingebürgert. Als Auswirkung dieser zunehmenden Institutionalisierung von kindlichen Lebenswelten lässt sich eine Defamilia- lisierung konstatieren, durch die sich das Verhältnis von privater und öffentlicher Erziehung entschei- dend verändert. Diese Entwicklung wird als Teil des Modernisierungsprozesses der Industriegesell- schaften verstanden. Gerade deshalb aber ist es notwendig, die Interessen und die Eigensinnigkeit der Kinder und des privaten Lebens genauer wahr- zunehmen. Von da aus müssen die eingefahrenen Handlungsmuster in den Institutionen und die Rahmenvorgaben der Bildungsbürokratie kritisch hinterfragt werden (Jung 2009).

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