Handbuch 5. Auflage
818 R. Thiersch Die geschichtliche Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland und ihr europäischer Kontext Die deutsche Entwicklung weist sehr eigene Ent- wicklungslinien auf, die sie von anderen europäi- schen Ländern unterscheidet; zur umfassenden Darstellung Erning et al. (1987), Konrad (2004) und Reyer (2006). Die Anfänge aus Bildungsidee und Betreuungsbedarf Die beiden oben angeführten Motive, das Verein- barkeits- und das Bildungsmotiv, wurden ursprüng- lich im historischen Kontext zur Erklärung der Ent- stehungszusammenhänge der Kindertagesbetreuung entwickelt. Zur Beförderung der Bildung von Kin- dern gab es in den aufklärerischen 1750er Jahren erste Gemeinschaftseinrichtungen; hier wurden die Kinder aus bildungsbewussten Familien in elemen- taren Fertigkeiten unterwiesen (Erning et al. 1987; Thiersch 1999). Aber erst ein Jahrhundert später entwickelte Friedrich Fröbel mit dem Konzept des „Kindergartens“ eine Bildungseinrichtung für kleine Kinder aus dem Geist einer idealistisch-romanti- schen Bildungsidee. In seinem Konzept war die frühkindliche Bildung Teil eines Gesamtentwurfs einer „Menschenerziehung“ (Fröbel 1951/1826); er betonte vor allem die Bedeutung des Spieles für die Entfaltung der kindlichen Fähigkeiten, ebenso aber Aspekte der Familienbildung und die Notwendig- keit von Ausbildung der Kindergärtnerinnen. Der Kindergarten verbreitete sich als familienergän- zende Einrichtung für die Kinder des Bürgertums bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland und gab darüber hinaus der europäischen Entwick- lung wesentliche Impulse, sodass heute das Wort und auch das Konzept „Kindergarten“ im interna- tionalen Sprachraum weit verbreitet sind. Eine andere Wurzel der Kindertageseinrichtungen kann in den seit etwa 1800 eingerichteten Kinder- bewahranstalten bzw. Kleinkinderschulen gesehen werden; in ihnen stand der Betreuungsbedarf und damit das Vereinbarkeitsmotiv im Vordergrund. Im Zuge der Industrialisierung wurde das Elend der Ar- beiterkinder, deren Mütter arbeiten gehen mussten, deutlich sichtbar. Als Maßnahme der Armenfür- sorge gründeten wohltätige Adlige, BürgerInnen und Geistliche Kinderbetreuungseinrichtungen, um den Müttern die außerhäusliche Erwerbsarbeit zu ermöglichen und die Not der Arbeiterfamilien zu lindern. In den Einrichtungen wurde den Kindern in relativ streng geordnetem Unterricht eine ihrem Stand angemessene Bildung – im damaligen Ver- ständnis vor allem auch religiöse Bildung – vermit- telt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden auch die ersten Krippen für Kleinkinder gegründet, au- ßerdem wurde für Schulkinder eine Betreuung vor und nach dem Unterricht eingerichtet. So bestanden seit ca. 1850 nebeneinander Kinder- gärten, die als Erziehungs- und Bildungsangebot die bürgerliche Familienerziehung ergänzten, und Ganztagseinrichtungen, die als Unterstützung und Notlösung für bedürftige Familien mit arbeitenden Müttern fungierten. Die Kindertageseinrichtungen verstanden sich als – allerdings relativ eigenständi- ger – Teilbereich der Sozialpädagogik. Ihr Verhältnis zur Institution Schule war überwiegend durch Ab- grenzung bestimmt, auch wenn Reyer zeigen kann, dass es von beiden Seiten immer auch Phasen der Annäherung gab (Reyer 2006). Auf der Reichsschul- konferenz 1920 stand die Zuordnung der Kinder- gärten zum Schulwesen zur Diskussion, die Ent- scheidung fiel aber zugunsten des Verbleibs bei der Jugendhilfe. Das dort geltende Subsidiaritätsprinzip bestimmte den Vorrang der freien Träger vor den kommunalen und damit die Trägervielfalt. Die Er- ziehung der Kinder vor dem Schulalter blieb im all- gemeinen Verständnis zuallererst Aufgabe der Fami- lie, die öffentliche Erziehungszuständigkeit war nachrangig und ein eigenständiger Bildungsauftrag bestand für den Kindergarten nicht. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur drang die herr- schende Ideologie mit autoritärem Geist, mit Ras- senlehre und Führerkult auch in den Kindergarten ein (Konrad 2004, 176). Unterschiedliche Entwicklungen in beiden deutschen Staaten nach 1945 Nach 1945 entwickelte sich die Kindertagesbetreu- ung in beiden deutschen Staaten sehr unterschied- lich; die Unterschiede haben bis heute Auswirkun- gen. Zum sozialistischen Gesellschaftsbild der DDR gehörte das Recht aller Bürger auf Arbeit,
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