Handbuch 5. Auflage

834 Honig  (Winkler 2006) Reaktionen. Sie nehmen wie selbstverständlich eine Anthropologie des gelin- genden Aufwachsens als Erkenntnismuster eines pädagogischen Kindheitsbegriffs bzw. als entspre- chende sozial pädagogische Variante das Konzept der Gefährdung in Anspruch. Fruchtbar für einen sozialpädagogischen Begriff des Kindes und der Kindheit wird die Debatte dort, wo sie an der vertrauten Vorstellung von der Kindheit als Lebensphase anknüpft, um sie weiter- zuführen. Die Schlüsselbegriffe dieser produktiven Wendung sind die Konzepte „Kindheitsmorato- rium“ und „generationale Ordnung“. Das Kind- heitsmoratorium stellt als Programm und Norm ein Ensemble pädagogischer Sorgeverhältnisse dar, in denen die Älteren für die Jüngeren eine stellver- tretende Inklusion in das gesellschaftliche System übernehmen (Zinnecker 1997; 2000). Zu diesem Ensemble gehören nicht nur Familie und Schule, sondern auch die Erziehungsfürsorge. Jürgen Zinnecker hatte schon in den 1970er Jahren den Wandel des Kindheitsmoratoriums empirisch untersucht (Zinnecker 1979). Sabine Andresens Artikel „Kindheit“ (Andresen 2002) im „Hand- buch Kinder- und Jugendhilfe“ (Schröer et al. 2002) zieht eine Zwischenbilanz der Diskussion und focussiert sie mit der Frage nach der Einheit der Differenz von Gleichheit der Kinder als Men- schen und ihrer Besonderheit als Kindern. Damit knüpft Andresen an die traditionsreiche Frage nach der Natur des Kindes an, mit der die Kindheit als pädagogische Aufgabe konstituiert wird. Sie gibt ihr aber eine neue Wendung, indem sie unter Be- zug auf die angelsächsische Kindheitssoziologie Gleichheit und Besonderheit von Kindern als Mo- mente der sozialen Organisation von Kindheit, der Kindheit als generationaler Ordnung (zuerst: Ala- nen 1992) bestimmt. Das Konzept der generationalenOrdnung verspricht einen Anschluss an den Generationenbegriff, der für die pädagogische Klassik zentral ist und in der ge- genwärtigen sozialpolitischen Diskussion eine große Bedeutung hat (Honig 1996; Liebau/Wulf 1996). Seine Rezeption in der Sozialpädagogik dokumen- tiert ein Sammelband von Cornelia Schweppe (2002). Bedeutsam für einen sozialpädagogischen Kindheitsbegriff ist das Konzept der generationalen Ordnung aber nicht so sehr wegen seiner Anschluss- fähigkeit, sondern wegen seiner methodologischen Implikationen. Die generationale Ordnung ist eine relationale Ordnung, das heißt: Sie setzt Generatio- nen nicht allein in ein (äußeres) Verhältnis zueinan- der, sondern stiftet sie erst als Generationen („in- terne“ Generationenbeziehungen, vgl. Alanen 2005, 76 f.). Ähnliches gilt für das Konzept des pädagogischen Moratoriums. Es konstituiert die Kindheit und bezeichnet zugleich den institutio- nellen Rahmen für die Erziehung. Das Kindheits- moratorium ist eine soziale und kognitive Organi- sation der Erwachsenen /Kind-Differenz (Nemitz 2001). Es schafft damit die zugleich epistemische und historische Bedingung der Möglichkeit, Kin- der als Kinder beobachtbar zu machen. In dieser er- kenntnisbezogenen Fassung lässt sich mit dem Ge- nerationenbegriff Flitners Problemstellung, ob wir die Wirklichkeit der Kinder überhaupt erreichen können (auch Berg 2004), umkehren: Lässt sich außerhalb von generationalen Ordnungen über- haupt sinnvoll von „Kindern“ sprechen? Die Frage wird höchst relevant, wenn man Zinneckers materi- alreich unterfütterte These untersuchen will, dass sich die Kindheit von einem pädagogischen zu ei- nem ausdifferenzierten kulturellen Moratorium wandelt, in dem Familie und Schule Konkurrenz durch Medien und Konsummarkt erhalten (Zinn- ecker 2004). Die Auseinandersetzung mit dieser Frage markiert die Schwelle, jenseits derer ein sozial- pädagogischer Begriff vom Kind nicht anthropolo- gisch, sondern empirisch – durch Forschung – be- stimmt werden muss. Was also weiß die Sozialpädagogik / Soziale Arbeit über das Kind? Der Durchgang durch die Lexika und Handbücher lässt gleichsam zwei Kinder her- vortreten: Ein Kind, das anthropologisch bestimmt wird und gleichsam vor und gegenüber der Gesell- schaft existiert, und ein Kind als Adressaten, das in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit zum Thema wird. Dass beide miteinander verknüpft sein könnten, wird indes nicht erwogen. Zugleich ist ein politisch-administrativer Zugriff auf die Kindheit festzustellen, der die gesellschaftliche Po- sition von Kindern tangiert; er wird im Diskurs der Sozialpädagogik / Sozialen Arbeit im Kontext eines Spannungsverhältnisses von öffentlicher und pri- vater Verantwortung für Kinder aufgegriffen. In diesem Kontext lässt sich die Logik differenzieller Zugriffe auf Kinder unverändert pädagogisch deu- ten. Was ein Kind ist, wird immer noch voraus- gesetzt, wenn sich die inhaltlichen Bestimmungen auch verändert haben.

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