Handbuch 5. Auflage
Klasse, Schicht, Milieu 853 Klassen beruht, dass deren Stellung aber auf dem Wirken nicht allein der „nackten“ ökonomischen Marktgesetze, sondern auch der Praktiken stän- discher Privilegiensicherung beruht. (2) Besitzklassen, Erwerbsklassen und soziale Klas- sen: Weber definiert „Klassen“ (Weber 1921 / 1972, 177) idealtypisch als Gruppen, die sich in „einer gleichen Klassenlage“ befinden und daher gleiche oder ähnliche „typische Interessenlagen“ haben. „Klassenlage“ wird dabei, ähnlich wie im Konzept der „Lebenslage“ bei Engels (1845 / 1970), breit definiert und auf die Gesamtheit der Lebensver- hältnisse bezogen. Die ökonomische Machtstel- lung hängt damit nicht allein von der ökonomi- schen Marktstellung (bzw. Stellung zu den Produktionsmitteln) ab, sondern auch von der Machtstellung im gesellschaftlichen und im poli- tischen Feld. – Weber unterscheidet drei Arten von „Klassenkategorien“: Besitzklassen, Erwerbs- klassen und soziale Klassen. Der Begriff Besitzklasse dient eher der Abgrenzung. Er ist ein Sammelbegriff für andere Gesellschafts- ordnungen, die sich in positiv privilegierte („Rent- ner“) und negativ privilegierte Gruppen teilen wie z. B. in Sklavenbesitzer und Sklaven, Bodenrentner und Bauern bzw. Deklassierte, Gläubiger und Schuldner. Die „reine Besitzklassengliederung ist nicht ‚dynamisch‘, sie führt nicht notwendig zu Klassenkämpfen und Klassenrevolutionen“. Mit dieser Abgrenzung folgt Weber der bürgerlichen Tradition, die die „müßigen“ früheren herrschen- den Klassen verpönt und die kapitalistischen Un- ternehmer als arbeitende, „produktive Klasse“ legi- timiert. Die moderne Konstellation bezeichnet Weber mit den Begriffen „Erwerbsklasse“ und „soziale Klasse“ aus zwei verschiedenen Perspektiven. Das Konzept der Erwerbsklasse geht von den engeren ökonomi- schen Berufsgruppen aus: den positiv privilegierten Unternehmern und freien Berufen und den negativ privilegierten Arbeitern (unterschieden in gelernte, angelernte und ungelernte Arbeiter) und dazwi- schen „als ‚Mittelklassen‘ die selbstständigen Bau- ern und Handwerker“ sowie sehr oft öffentliche und private Beamte und Arbeiter mit ausnahms- weise „monopolistischen Qualitäten“. Das Kon- zept der sozialen Klasse meint das gleiche Spek- trum von Gruppen, bezieht aber zusätzlich die lebensweltlichen und ständischen Distinktions- mechanismen ein, zu denen auch die Erfahrungen des sozialen Abstiegs (in die ungelernte Arbeiter- schaft) und Aufstiegs (besonders in die Fachintelli- genz) gehören. Die „soziale Klasse“ steht dem „Stand“ „am nächsten“ (Weber 1921 / 1972, 180) und kommt Durkheims Begriff des sozialen Mi- lieus nahe. Weber betont, dass die Praxisformen nicht voll- ständig durch die ökonomische Lage vorher- bestimmt sind, sondern sich relativ eigenständig entwickeln: Gemeinsame Klassenlagen stellen keine zwingende, sondern „nur eine mögliche (und häufige) Grundlage eines Gemeinschaftshandelns dar“, und der gleichen Interessenlager können ganz verschiedene Handlungsweisen folgen (177; 531– 533). (3) Ständische Mechanismen: Konvention und Recht: Nach Weber spielen die ständischen Mechanismen der Statussicherung nicht nur in den historischen ständischen Gesellschaften, sondern auch in mo- dernen Klassengesellschaften eine wichtige Rolle. „Stände“ definiert Weber durch „ständische Lagen“ (179 f.), d. h. die „positive oder negative“ Vertei- lung der Ehre und der „Privilegierung in der sozia- len Schätzung“. Der Zusammenhalt wird durch die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsständen und ihrer Erziehung und zu den gleichen Heirats- und Verkehrskreisen gesichert. Die soziale Stellung gegenüber anderen Gruppen wird durch zwei Me- chanismen, „Konvention “ und „Recht “ , gesichert (16–20; 187–194; 531–540; 676 f.). Konventio- nen der „Lebensführung“, des „Sichverhaltens“, des Geschmacks, der „Stilisierung“ des Lebens re- geln Zugehörigkeit, Distanz und Exklusivität. Das Recht dient der institutionellen Privilegierung be- stimmter biographischer Chancen. Beide dienen der „Schließung “ gegenüber Neuzugängen und der „Monopolisierung “ spezifischer materieller und nichtmaterieller Güter und Chancen und gestalten auch das Bildungssystem, indem sie die soziale Se- lektion nach Erziehungsidealen, Typen der Lebens- führung, Schultypen, berufsberechtigenden Prü- fungen usw. organisieren. Stände entstammen den historischen ständischen oder feudalen Gesellschaftsordnungen und wur- den „oft ihrem Schwerpunkt nach“ durch die „Besitzklassen“ dieser Gesellschaften gebildet (180). Doch auch in modernen, demokratischen Gesellschaften wirken „mit außerordentlicher Re- gelmäßigkeit“, die gleichen Mechanismen „‚stän- discher‘ Bildungen“ (535; 539). Als Beispiel
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