Handbuch 5. Auflage
86 Heite ideellen Möglichkeiten verfügen, ihre Vorstellun- gen über das eigene Leben ohne Beeinträchtigun- gen verwirklichen zu können. Ein solcher Zugang zum untertheoretisierten Begriff Autonomie bietet eine analytische, theoretische und programmati- sche Grundlage sowie eine Reflexionsfolie für In- terventionen in Verhältnisse, die sich als nicht der Norm partizipatorischer Parität entsprechend be- schreiben lassen. So ist in Handlungskontexten Sozialer Arbeit einerseits der Anspruch der Adres- satInnen auf Behandlung als Freie und Gleiche zu gewährleisten und andererseits erscheinen im Kon- text der grundsätzlich asymmetrischen Beziehung zwischen AdressatInnen und Professionellen in ei- ner „advokatorischen Ethik“ (Brumlik 1992) legi- timierte Handlungen und Politiken der Repräsen- tation begründungsfähig. Diese Sichtweise auf AdressatInnen Sozialer Arbeit verweist auf die Anerkennungssphäre Recht, die zum einen deren – aktuell im Kontext post-wohl- fahrtsstaatlicher Transformationen erneut umstrit- tenen (Bütow et al. 2008; Kessl /Otto 2009) – so- zialstaatlichen Unterstützungsbedarf absichert und zum anderen besagt, dass subdominante Akteure innerhalb von liberaldemokratischen Rechtssyste- men die Möglichkeit haben, ihre (rechtliche) An- erkennung einzufordern. Jedoch setzt die Forde- rung nach Anerkennung als Rechtsperson oder als mit Rechten ausgestattete Gruppe die vorher- gehende subjektivierende Anerkennung der zu- grunde liegenden Normen und Differenzierungen voraus: Anerkennung zu erhalten setzt voraus, als Frauen, als Homosexuelle oder als von Rassismus Betroffene zu sprechen, was jenes für die feministi- sche Theoriebildung und identitätspolitische In- tervention konstitutive Paradox der Differenzreifi- kation importiert. So wirken rechtspolitische Interventionen zwar potenziell antidiskriminato- risch, da sie auch die Problematisierung der Ver- weigerung von Rechten formulierbar machen, ver- festigen aber gleichzeitig die den jeweiligen Rechten zugrunde liegenden Denkweisen, Normen und Stereotypien wie etwa binärer Zweigeschlechtlich- keit, Heterosexualität, (Nicht)Behinderung. Mit der homogenisierenden, „interne Differenzen“ aus- blendenden Forderung nach Anerkennung „grup- penspezifischer Besonderheiten“ stellt sich ins- besondere das Interventionsmedium Recht als ein hochambivalentes dar, von dem auch stets Aus- schlusskriterien bestehen – beispielsweise in Form des Ausschlusses illegalisierter MigrantInnen von StaatsbürgerInnenrechten. Insofern Rechte diskre- pant zu ihrem universellen Anspruch keinesfalls neutral, sondern Mittel zur Herrschaftssicherung, ein „Wahrheits- und Wissensregime“ (Hark 2000, 40) sind, gilt es, sie auch aus Perspektive Sozialer Arbeit auf ihren Entstehungszusammenhang, die durch sie (re)form(ul)ierte Normalitätsvorstellung und ihre möglichen Wirkungen hin zu befragen sowie kontinuierlich verhandelbar zu gestalten, wenn sie als Antidiskriminierungs-, Anerkennungs- und Gerechtigkeitsstrategien in Form der Forde- rungen nach bürgerlichen und sozialen Freiheits- rechten emanzipatorische Wirkung entfalten sollen. In Hinterfragung der Begriffe Autonomie, Gerechtigkeit, Recht stellt sich für Soziale Arbeit in der Adressierung ihrer NutzerInnen als Rechtssub- jekte und der statusbezogenen Konzipierung von Anerkennung auch die Aufgabe, „die faktischen Bedingungen, an die Handlungsfähigkeit in einer Dominanzgesellschaft geknüpft ist“ (Mecheril 2005, 322), in den Blick zu nehmen. Notwendig ist die Reflexion stets uneindeutiger, widersprüch- licher und voraussetzungsvoller Handlungsmög- lichkeiten in je aktuellen Anerkennungsordnungen, um pädagogische Professionalität zu realisieren, die ihre Ausrichtung auf die Erweiterung von Hand- lungsmöglichkeiten der AdressatInnen ernst nimmt. Status: Profession Die Ungleichheitskategorien Geschlecht und Klasse sowie professionelles Wissen und professionelle Ethik werden in anerkennungstheoretischer Per- spektive als entscheidende Faktoren hinsichtlich der Statuspositionierung Sozialer Arbeit und deren Kampf um Anerkennung als Profession sichtbar (Heite 2008). Insbesondere sie prägen das Bedin- gungsgefüge, in dem der Status Profession be- ansprucht, (re)produziert, zugestanden oder vor- enthalten wird. Ungleichheitsgeneratoren: Geschlecht und Klasse In ihrer Verbundenheit mit der ersten ebenso wie mit der zweiten westlichen Frauenbewegung ist Soziale Arbeit sowohl historisch wie aktuell weib-
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