Handbuch 5. Auflage
Anerkennung 87 lich codiert. Die Vergeschlechtlichung von Berufen und Professionen wird von der genderinformierten Professionstheorie als zentraler Mechanismus der Auf- resp. Abwertung analysiert: Die weibliche Codierung beruflicher Tätigkeiten ebenso wie ein quantitativ steigender Frauenanteil wirken sich statusmindernd aus (Gildemeister /Wetterer 1992; Wetterer 2002). Anerkennungstheoretisch formu- liert, erwächst die Statusabwertung weiblich co- dierter Professionsaspiranten aus der Wirkmächtig- keit der Ungleichheitskategorie Geschlecht und einer entsprechenden geschlechterhierarchischen Statusordnung, in der Weiblichkeit jedoch zugleich auch eine Aneignungskategorie ist, um der Benach- teiligung qua Geschlecht entgegen zu wirken. His- torisch zeigt sich dieses paradoxale Verhältnis in der Programmatik der ersten bürgerlichen Frauen- bewegung, die mit einer „weiblichen Prädestinie- rung“ für soziale Tätigkeiten argumentierte: Die bürgerlichen Frauen kritisierten das bürgerliche Geschlechterarrangement, welches sie vom Zu- gang zu Bildung, Öffentlichkeit, Mitgestaltung des Sozialen und politischer Partizipation aus- schloss. Mit dem Konzept der „Geistigen Mütter- lichkeit“ eigneten sie sich öffentliche Bereiche wie soziale Ehrenämter oder Erwerbstätigkeit an und realisierten damit innerhalb der bestehenden Herr- schaftsverhältnisse „weibliche Sozialarbeit nach männlicher Weisung“ (Sachße 1986, 306). Diese Realisierungsform ist eine bis heute bedeutsame historische Hypothek Sozialer Arbeit, dass weib- lich codierte Berufe als „Semi-Professionen“ von männlich codierten Professionen (ab)wertend un- terschieden werden (Bitzan 2005; Brückner 2002; Gildemeister / Robert 2000; Rabe-Kleberg 1999; Witz 1992). Die geschlechterhierarchische Abwertung Sozialer Arbeit wird flankiert von Statuszuschreibungen entlang der Kategorie Klasse und dies sowohl auf der Ebene der Professionellen als auch auf der Ebene der AdressatInnen. Im Vergleich zu anderen Professionen zeichnet sich Soziale Arbeit personal- strukturell durch einen geringeren Grad an sozialer Schließung gegenüber „unteren“ Klassen aus. Ebenso wie Frauen hatten Angehörige der Arbei- terklasse historisch zunächst kein Zugangsrecht zu den Universitäten als den Institutionen, aus denen Professionelle hervorgehen. Für beide Gruppen wurde Soziale Arbeit zunehmend im Kontext von Sozialstaatlichkeit und Bildungsexpansion zu ei- nem realisierbaren „Aufstiegsprojekt“. Die Aus- einandersetzungen um den Status Sozialer Arbeit können mithin als Kampf um Anerkennung be- zeichnet werden, in denen die Hierarchisierung von Semi-Professionen und Professionen nicht nur auf androzentrische Geschlechterverhältnisse, son- dern auch „auf den Gegensatz zwischen den Klas- sen“ (Bourdieu / Boltanski 1981, 106) verweist. Denn zusätzlich zum Klassenstatus des Personals erfährt Soziale Arbeit Anerkennung in Relation zur Anerkennung, die ihren AdressatInnen (nicht) ent- gegengebracht wird: Wie das hohe Prestige „an- erkannter“ Professionen unter anderem „aus der Partizipation der ‚professionals‘ am Sozialprestige ihrer wichtigsten Klientel“ (Wetterer 1993, 21) re- sultiert, gilt die den AdressatInnen im Kontext so- zialer und ökonomischer Ungleichheitsrelatio- nen – welche „einige soziale Gruppen als den Normen entsprechend und andere als defizient oder minderwertig definieren“ (Fraser 2002, 58) – entgegengebrachte Missachtung auch Sozia- ler Arbeit selbst. Machtmittel: Wissen und Ethik Anerkennungstheoretisch betrachtet lassen sich Wissen und Wissenschaftlichkeit als Kriterien, mit denen Professionen von Berufen unterschieden werden sollen und damit als Machtmittel zur An- erkennung als Profession analysieren. Jene „Kenn- zeichen“ wie Wissen, Ethik, Expertise symbolisie- ren Kompetenz und Autorität und legitimieren „professionelle Autonomie“. Wissenschaftliches Wissen resp. die Behauptung von Objektivität fundieren die Durchsetzung von Autoritätsansprü- chen in Kämpfen um Anerkennung als Profession, zugleich verleiht der Status Profession Autorität und Macht, um Wahrheit und Wissen zu generie- ren. Als solche Anerkennungsbedingung ist Wissen also nicht als entdeckbare Wahrheit „vor“ oder „nach“ Professionalisierungsprozessen zu lokalisie- ren, vielmehr stehen die Produktion von Wissen und Anerkennung als Profession in einem Gleich- zeitigkeitsverhältnis zueinander. Anerkennung als Profession wird in einem Spannungsfeld gefordert und erworben, in dem das, was eine Profession definiert, stetig umkämpft ist. Wissen, Wissen- schaftlichkeit, Theoriebildung und eine diszipli- näre Verortung sind dabei Machtmittel in den
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