Handbuch 5. Auflage
890 Marquard sondern er basiert auf einem Verständnis der all- gemeinen Förderung von Kindern und Jugend- lichen: Jugendhilfe ist eine Einheit von allgemei- ner Förderung und individueller Hilfe. Mit dem SGB VIII werden Selbsthilfe, Sozialraumorientie- rung und Beteiligung weiter normiert: Kinder- und Jugendhilfe soll eine familienfreundliche Umwelt schaffen; sie soll verschiedene Formen der Selbsthilfe stärken; Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen; die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen ist zu fördern; Jugendarbeit soll zur Selbstbestimmung befähigen; in Tageseinrichtun- gen soll die Entwicklung des Kindes zu einer ei- genverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden; für die Hilfen zur Erziehung soll das engere soziale Umfeld ein- bezogen werden; bei einer finanziellen Förderung soll die Orientierung an den Interessen der Be- troffenen und deren Einflussnahme bevorzugt werden; die Planung soll Wünsche, Bedürfnisse und Interessen ermitteln und helfen, Kontakte im sozialen Umfeld zu erhalten. Aus den Strukturmaximen der Prävention, Dezen- tralisierung, Alltagsorientierung, Integration und Partizipation sind Handlungsprinzipien einer of- fensiven Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet (Kin- der- und Jugendberichte der Bundesregierung), die die fachliche Entwicklung prägen sollen: präventi- ves Handeln, Lebensweltorientierung, Beteiligung und Freiwilligkeit, Existenzsicherung und Alltags- bewältigung sowie Einmischung. Diese zentralen Grundsätze sind sowohl Steuerungsinstrumente als auch Beurteilungskriterien für die Praxis Sozialer Dienste. Erst auf einer solchen Grundlage sind Steuerungsverfahren und Steuerungsverantwor- tung für einzelne Leistungsbereiche nach fachli- chen, organisatorischen und fiskalischen Erforder- nissen auszugestalten. Das SGB VIII normiert Leistungsansprüche und dafür erforderliche Leis- tungsangebote sowie entsprechende Verfahren, in- nerhalb und mittels derer Leistungen und In frastruktur zustande kommen. Verfahren als Steuerungselemente werden auf drei Ebenen kon- stituiert: auf der individuellen Ebene der Definition und Aus- ■ ■ gestaltung angemessener Förderangebote und Hil- fen (z.B. Hilfeplanung) und im Umgang mit Infor- mationen (Datenschutz), auf der Ebene der einrichtungsbezogenen Ange- ■ ■ botsgestaltung (z.B. Leistungsvereinbarung), auf der infrastrukturellen Ebene der Definition ei- ■ ■ ner erforderlichen und angemessenen Ausstattung mit Einrichtungen und Diensten (z.B. Jugendhilfe- planung). Für die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit wie auch für die Steuerung Sozialer Arbeit in der Kommune ist natürlich die Personalausstattung bezogen auf die – individuelle – Professionalität (Aus-, Fort- und Weiterbildung; Supervision; Coaching) wie auch die – von der Organisation zu verantwortende – Personalwirtschaft (Auswahl; Anzahl; Entlohnung; Personalentwicklung und -pflege) maßgeblich. Für die Anforderungen an die Personalausstattung gibt es oft nur aus dem praktischen Vollzug abgeleitete Erfahrungswerte. Insbesondere bei der Definition neuer Aufgaben, der Aufgabenausweitung im Rahmen schon be- stehender Aufträge und bezogen auf die Einfüh- rung neuer Techniken wird immer wieder über Rationalisierungspotenziale einerseits und die Be- wertungsmaßstäbe für zusätzliche Stellenanforde- rungen andererseits kritisch diskutiert. Kaum be- rücksichtigt werden oft personelle Engpässe aufgrund von Abwesenheit von Stammkräften (aus sehr unterschiedlichen Gründen) sowie als Folge personalwirtschaftlicher Maßnahmen (Ein- satz von leistungsgeminderten Personen, Wieder- besetzungssperren und komplexe Besetzungsver- fahren). Qualitative und quantitative Verfahren zur Personal- bedarfsmessung für Soziale Dienste sind in den letzten Jahren für verschiedene Handlungsfelder mit ganz unterschiedlichen Methoden bearbeitet wor- den. Anlass war häufig eine aktuelle Diskussion zu den Bedingungen der Kindeswohlsicherung vor Ort. Referenzwerte zur Beurteilung von qualitativen und quantitativen Leistungszielen aus verschiede- nen, jeweils vergleichbaren Kommunen liegen nur sehr begrenzt vor. Bisherige Ansätze zur Berechnung von Personalkapazitäten für den ASD bezogen sich zumeist auf Einwohnerzahlen und klientenbezogene Fallzahlen pro Fachkraft; ergänzt wird dies ggf. durch die Berücksichtigung von Sozialindikatoren sowie einzelner Qualitätsstandards für die Bearbei- tung (z.B. im Rahmen der Hilfeplanung, Doku- mentation etc.). In einer anderen Variante wurden ausgehend von einer differenzierten Prozessanalyse
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