Handbuch 5. Auflage
914 Fuchs die die obligatorischen „musischen Kurse“ in der Ausbildung an den Höheren Fachschulen für So- zialpädagogik (die etwa in der „Musischen Bil- dungsstätte“ in Remscheid stattfanden) ablösten. Eine neue Kulturpädagogik wurde gefordert, weil man nicht nur die Trennung in einzelne Sparten aufheben wollte, sondern weil man auch gegen die etablierte Schulpädagogik das emanzipatori- sche Potenzial ästhetisch-kreativer Gestaltung nutzbar machen wollte. Eine besondere Rolle haben in den Debatten über kulturelle Bildung stets die Künste gespielt. Diese spielen auch eine entscheidende Rolle bei den Ab- grenzungen von kultureller Bildung von ästheti- scher oder künstlerischer Bildung. So finden sich unter den entsprechenden Labels heute Ansätze, die rein kunstimmanent diskutie- ren, ebenso wie solche, die Künste in ihrer sozialen Wirksamkeit verstehen. Eine weitere Traditions- linie in der kulturellen Bildung ist allerdings aus- gesprochen kunstdistanziert, wobei man bei den Künsten hierbei an den etablierten Kunstbetrieb denkt. Um dies zu vermeiden, spielte – fast als Gegenbegriff zu den Künsten – das Ästhetische die zentrale Rolle. Es geht hierbei um „aisthesis“, also um sinnliche Wahrnehmung, wobei die Künste le- diglich als ein Spezialbereich einer solchen aisthesis verstanden werden. Kulturelle Bildung im heutigen Verständnis hat gegenüber einer eher enger ver- standenen künstlerischen Bildung eindeutig eine soziale und zumTeil politische Komponente. Denn es geht hierbei nicht darum, an den etablierten Kunstbetrieb heranzuführen, sondern kreative Ei- genaktivitäten der Menschen zu stärken – durch- aus mit dem klassischen Ziel der Emanzipation und des Empowerments. Begriffserklärungen und theoretische Grundlagen Von dem Begriff der kulturellen Bildung wurden bislang unterschiedliche Dimensionen vorgestellt: In seiner historischen Genese spielt eine Rolle, dass man in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts einen Alternativbegriff benötigt hat, der den unter Ideologieverdacht geratenen Begriff der musischen Bildung ablösen konnte. Diese Namensänderung war zum Teil ein administrativer Akt innerhalb des Bundesjugendplans. Die Namensänderung war aber auch verbunden mit Veränderungen im konzeptio- nellen Grundverständnis. Denn man nahm zugleich die seinerzeit verbreitete gesellschaftskritischen De- batten mit auf: Emanzipation wurde auch zu einem Leitbegriff der außerschulischen kulturellen Jugend- bildung. Die seit einigen Jahren verwendete Defini- tion des Programms „Kulturelle Bildung“ im Kin- der- und Jugendplan des Bundes (KJP), dem Nachfolger des BJP als zentralem jugendpolitischem Förderinstrument des Bundes, lautet (Bundesminis- terium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend 2009, 786): „Kulturelle Bildung der Jugend soll jungen Menschen eine Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft er- schließen. Sie soll zu differenziertem Umgang mit Kunst und Kultur befähigen und zu einem gestalterisch-ästheti- schen Handeln, insbesondere in den Bereichen Musik, Tanz, Spiel, Theater, Literatur, Bildende Kunst, Architektur, Film, Fotographie, Video, Tontechnik anregen.“ Diese definitorische Bestimmung aus einem ad- ministrativen, förderpolitisch hochrelevanten Text ist in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich: Sie ist im Trägerbereich selbst entwickelt worden und wurde vom Ministerium übernommen. Die additive Aufzählung von Arbeitsfeldern (Sparten) schließt – entgegen der früheren musischen Bil- dung – technische Medien ausdrücklich mit ein. Sie verwendet den Teilhabebegriff. Die KJP-De- finition erfasst zudem beide Aspekte: Die kom- petente Nutzung vorhandener Ausdrucksformen und die Ermutigung und Befähigung zu eigenem kreativen Handeln. Zudem ist die Benennung der Arbeitsfelder als offene Aufzählung angelegt. So sind etwa in den letzten Jahren Spielmobile, Zir- kuspädagogik und Kindermuseen als nunmehr etablierte Bereiche dazugekommen. Damit werden wichtige Elemente der definitorischen Bestim- mung in dem ersten umfassenden Konzeptent wurf, dem „Ergänzungsplan musisch-kulturelle Bildung“ des Bildungsgesamtplanes aus dem Jahr 1977 (Bund-Länder-Kommission 1977), aufge nommen. Die zunächst administrativ-pragmatische Zu- gangsweise zu dem Begriff ist zudem verbunden mit theoretischen Reflexionen. Schon 1992 sprach Eckart Liebau von einer „Kultivierung des Alltags“ und einem „neuen pädagogischen Inte- resse an Kultur“ (Liebau 1992, 105 ff.). In seinem
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