Handbuch 5. Auflage
92 Urban-Stahl ihre zweite Seite auszublenden, nämlich ihre Selekti- onsprinzipien, Zugangsschwellen und Kontrollas- pekte. Diese Tendenz wurde in den politischen Dis- kussionen und in sozialwissenschaftlichen Arbeiten der 1960er und 1970er Jahre stark kritisiert. Man betonte demgegenüber die gesellschaftlichen Bedin- gungen als Erzeugungszusammenhang der Problem- lagen, mit denen Soziale Arbeit konfrontiert werde, und als Begrenzung ihrer Handlungsmöglichkeiten. Soziale Arbeit passe sich politischen Vorgaben an, übernehme unkritisch eine Kontrollfunktion und trüge durch die Individualisierung der Problemlagen zu ihrer Entpolitisierung bei (Thiersch 1990, 14; Münchmeier 1981; Scherr 2006). Soziale Probleme würden damit zu persönlichen Problemen, denen pädagogisch und therapeutisch begegnet werden müsste – gesellschaftliche und politische Zusam- menhänge blieben unhinterfragt. In dieser Tradition der Kritischen Sozialen Arbeit hat sich der umstrit- tene Begriff des Politischen Mandats entwickelt (Merten 2001). Beide Tendenzen sind in den Debatten um Soziale Arbeit bis heute zu finden – die einseitige Beto- nung des an der Unterstützung der AdressatInnen anknüpfenden Hilfecharakters und die zur Infrage- stellung von Hilfe führende Kritik des gesellschaft- lichen Normalisierungsauftrags. Die Auseinan dersetzung mit diesen beiden Polen, mit den unterschiedlichen Facetten Sozialer Arbeit, den darin liegenden Spannungsfeldern und gegenläuf igen Handlungserwartungen, ist ein konstitutiver Bestandteil der Fachdebatten – wenn auch nicht immer reflektiert und offen, sondern oft nur impli- zit. Für die KlientInnen Sozialer Arbeit wird aber weder die eine noch die andere Orientierung iso- liert betrachtet hilfreich sein können. Die beson- dere Herausforderung besteht darin, und hier ist ein zentraler Aspekt von Anwaltschaft angespro- chen, sich vereinfachenden Sichtweisen, Interpre- tationen und Handlungsweisen entgegenzustellen und den Respekt gegenüber lebensweltlichen Deu- tungsmustern zu verbinden mit angemessenen An- regungen zu deren Veränderung, mit der Analyse konkreter Lebenssituationen als Ausdruck gesell- schaftlicher Strukturen und mit dem politischen Eintreten für soziale Gerechtigkeit. Asymmetrie der Helfer-Klient- Beziehung Ebenso wie im doppelten Mandat zeigt sich die Notwendigkeit von Anwaltschaft auch in der Struktur der Helfer-Klient-Beziehung. Der Kern Sozialer Arbeit ist „Beziehungsarbeit“, die Gestal- tung einer „helfenden“ Beziehung zwischen Helfe- rIn und KlientIn. Diese Beschreibung klingt zu- nächst einmal harmonisch: In der Beziehung wird geholfen, sie ist also etwas Gutes und liegt per se im Interesse der KlientIn. Bei genauer Betrachtung zeigen sich jedoch auch im Begriff der Hilfe Ambi- valenzen. Der Begriff Hilfe impliziert, dass es je- manden gibt, der Hilfe braucht, der also etwas nicht hat oder ein Problem, eine Aufgabe o. Ä. nicht alleine lösen kann, und dass es einen anderen gibt, der in der Lage ist, hierbei was fehlt zu geben und zu unterstützen. Es handelt sich also um eine strukturell asymmetrische Interaktion. Diese Un- gleichheit bezieht sich nicht nur auf die individu- elle Interaktion, sondern in helfenden Berufen ver- stärkt auch auf den sozialen und institutionellen Kontext, in dem Hilfe stattfindet: HelferInnen agieren im Status der Profession und im öffentli- chen Auftrag. Damit verbunden sind nicht nur Fachwissen und Definitionsmacht, sondern auch ein Vorsprung an Orientierung, Information und Rollensicherheit. Während die institutionellen Rah menbedingungen für Fachkräfte also ein „Heim- spiel“ darstellen, können die meisten Betroffenen über die Befugnisse, Möglichkeiten und Grenzen der Fachkräfte nur spekulieren. Während sich die- jenigen, denen geholfen werden soll, in einer psy- chosozialen Belastungssituation befinden, die den Inhalt der Interaktion mit den Fachkräften dar- stellt, agieren Fachkräfte in ihrer beruflichen Rolle, in der ihre Persönlichkeit, ihre Probleme, Unzu- länglichkeiten etc. nicht thematisiert werden. Und: Fachkräfte entscheiden über die Verteilung von Ressourcen, vermögen den KlientInnen zu Leis- tungen zu verhelfen oder ihnen diese Ressourcen und Leistungen vorzuenthalten. Die Helfer-Klient- Beziehung ist also keineswegs eine Beziehung zwi- schen gleichrangigen PartnerInnen, sondern eine strukturell asymmetrische Beziehung. Hilfe ist im- mer verbunden mit Hierarchisierung und der Ge- fahr der Entmündigung und Stigmatisierung desje- nigen, der etwas braucht, und zwar durch den, der etwas hat oder dies zumindest vorgibt.
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