Handbuch 5. Auflage

922 Klein  und zentriert sich auf die Bearbeitung, Veredelung und Verfeinerung eines „barbarischen“ Natur- zustandes. Er bildet sich im Kontext der Aufklä- rung aus und setzt, wie in Kants Kulturkonzep- tion deutlich, dem „status naturalis“ einen vervollkommneten, überindividuell und kollektiv gültigen „status culturalis“ entgegen. Damit be- ginnt eine bis heute reichende wertbezogene und normierende Begriffstradition. Kultur in diesem Sinne ist eng an den Begriff der Zivilisation ge- koppelt und nur durch aktive Anstrengungen der verbessernden, dem Ideal der autonomen Ratio- nalität und universellen Moralität verpflichteten, Kultur bildung zu erreichen. Das normative Kul- turverständnis setzt sich exemplarisch in Sig- munds Freuds Konzeption des Unbehagens (in) der Kultur, sowie in Alfred Webers und Georg Simmels kultursoziologischen Ansätzen fort, wo- bei die normierende Wertung verbunden wird mit einer gegenüber den gesellschaftlichen Mo- dernisierungstendenzen tendenziell skeptischen Zivilisationskritik. Die unauflösbare Aufladung des Kulturbegriffs mit universalistischen Wert- maßstäben führt dazu, dass bestimmten Lebens- formen , damit Menschen, Gruppen, Nationen oder Völkern ein Mehr oder Weniger an Kultur und / oder Zivilisation zugesprochen oder gar ganz abgesprochen wird. Gekoppelt an die (mo- derne) Idee der Gestaltbarkeit und des Fortschrei- tens zu einem vermeintlich Besseren werden Überlegenheitsansprüche bestimmter Gruppie- rungen gegenüber beharrender Unkultiviertheit, damit Abweichung, Fremdheit und Alterität – von der dritten Welt über MigrantInnen zu verhal- tenskreativen Kindern – legitimiert. Zivilisierung (Elias 1997), Disziplinierung (Foucault 1976), Kolonialisierung von Subjekt- und Lebenswelten (Müller / Otto 1984), Standardisierung von Min- dest-, Regel- und Maximalbildung (Klein 2010) sind die im sozialen Feld zu verzeichnenden Kon- sequenzen des normierenden Kulturbegriffs. Der sich im 18. Jahrhundert herauskristallisie- rende totalitätsorientierte Kulturbegriff weitet die kollektivistische Komponente des normativen Kul- turbegriffs zu einem holistischeren Verständnis aus. Kultur in dieser Perspektive ist keine sich abhe- bende Lebensform, sondern die alles umfassende Lebensweise eines Kollektivs (Reckwitz 2006, 72 f.). Einher geht die Vorstellung von Kultur als ein geschlossenes Ganzes, dessen Abgrenzungen der territorialen, ethnischen und sprachlichen Ausdehnung eines Kollektivs entsprechen. Sie wurde von Johann Gottfried Herder entwickelt und mit dem Bild aufeinander treffender und sich abstoßender Kugeln treffend veranschaulicht. Im 19. Jahrhundert wurde das totalitätsorientierte Kulturverständnis u. a. von Arnold Gehlen und der sich damals etablierenden Kulturanthropolo- gie aufgenommen, verdeutlicht in der paradigma- tischen „Urdefinition“ Edward B. Taylors, die Kultur als komplexes Fundament einer klar ab- grenzbaren Gruppe bestimmt, welches Wissen, Glauben, Kunst, Moral sowie deren Gewohnhei- ten und Bräuche umfasst. Kultur im Singular wird zwangsläufig zu Kulturen im Plural – zu festumris- senen, substantiellen Territorien, in die Menschen mit ihren Lebensformen verortet, demnach auch in- oder exkludiert werden können. Aktuell wird dafür in kritischer Absicht der Begriff des Contai- ner-Paradigmas benutzt. Der totalitätsorientierten Auffassung zugeordnet ist eine kulturrelativistische Perspektive, welche die Gleichwertigkeit und Ei- genspezifik von Kulturen betont , dabei aber die georteten Differenzen dazwischen überbetont . In- terne Differenzen im in sich geschlossenen Kultur- container selbst werden übersehen oder homoge- nisiert. Beispielsweise der, auch in Bereichen der interkulturellen kompetenzorientierten sozialen Arbeit geläufige, Rekurs auf ethnienspezifische Kulturstandards oder Kulturdimensionen folgt den exkludierenden, totalitätsorientierten Prämissen. Die Gefahr besteht, dass dadurch Stereotypenbil- dung und nationalistische Verengungen forciert werden bis hin zu weltpolitischen Feindbildpro- duktionen nach dem Modell eines „Kampfes der Kulturen“ (Huntington 2002). Der sich in der Mitte des 20. Jahrhunderts etab- lierende differenzierungstheoretische Kulturbegriff dagegen wählt den entgegengesetzten Weg der Ein- grenzung und potenziert wiederum eher die ten- denziell hegemoniale Aufladung der normativen Kulturvariante. Kultur ist nur noch das, was diesen Namen verdient – einem gesellschaftlichen Teil- system vorbehalten, in dem die „Produktion, Ver- teilung und Verwaltung von Weltdeutungen intel- lektueller, künstlerischer, ästhetischer, religiöser Art in institutionalisierter Form stattfindet“ (Reck- witz 2006, 79). Darunter fallen die Arbeiten der Frankfurter Schule zur ökonomischen Vereinnah- mung von Kultur durch die Kulturindustrie, in

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=