Handbuch 5. Auflage

Anwaltschaft 95 Anwaltschaft in fachlichen Konzepten Auch wenn Anwaltschaft als notwendiges Element des professionellen Selbstverständnisses in der So- zialen Arbeit weder begrifflich noch theoretisch differenziert entwickelt ist, ist sie doch – implizit oder explizit – Thema in zahlreichen Diskursen. An dieser Stelle sollen vier langjährige Traditionen exemplarisch daraufhin befragt werden, welchen Beitrag sie zur Reflexion und Verwirklichung von Anwaltschaft in der Sozialen Arbeit leisten. Partizipation: Der in seinem Ursprung demokratie- theoretische Begriff Partizipation bezieht sich auf das verbriefte Recht auf Selbstbestimmung und Be- teiligung an Entscheidungen. In der Sozialen Arbeit wird der Begriff Partizipation für die Beteiligung von Menschen an den Entscheidungen über indivi- duelle Hilfen und an der Gestaltung von individuel- len Hilfen und allgemeinen Angeboten der Sozialen Arbeit, an der Gestaltung von Sozialräumen und in politischen Prozessen verwandt und ist damit eine Form der Realisierung von Anwaltschaft. Partizipati- onsrechte von BürgerInnen finden heute in allen Sozialgesetzbüchern Berücksichtigung, und kaum ein Konzept oder eine Abhandlung über aktuelle Entwicklungen der Sozialen Arbeit kommt heute ohne den Bezug auf den Begriff Partizipation aus. Was jedoch mit Partizipation jeweils gemeint ist, bleibt in den Konzepten, Programmen und pädago- gischen Bekenntnissen zumeist verschwommen und unklar. Die radikalste Definition von Partizipation nimmt Sherry R. Arnstein in ihrer „Ladder of Participa- tion“ vor (Arnstein 1969). Sie definiert Partizipa- tion als Teilhabe an Entscheidungsmacht, andere Formen der Kooperation verwirft sie als Nichtpar- tizipation oder Scheinpartizipation. Der Aspekt Anwaltschaft kommt diesem Verständnis von Par- tizipation folgend in der Sozialen Arbeit insbeson- dere im Respekt vor den Selbstbestimmungsrech- ten der AdressatInnen und der Herstellung von Transparenz über Entscheidungsstrukturen und Machtverhältnisse zum Tragen. Legt man dieses Kriterium jedoch an den Alltag der Sozialen Arbeit an, so entsteht eine ernüchternde Bilanz der Parti- zipation in diesem Feld, geht es doch meist eher um Informations- und Anhörungsrechte oder so- gar allgemein um eine Zusammenarbeit (Pluto 2007). Und doch ist Partizipation als Handlungs- maxime lebensweltorientierter Jugendhilfe (8. Ju- gendbericht, 1990) programmatisch unumstritten. Parteilichkeit: Das Handlungsprinzip Parteilichkeit wird heute insbesondere verbunden mit der aus der zweiten Frauenbewegung hervorgegangenen Mäd- chen- und Frauenarbeit (zu weiteren Traditionsli- nien: Hartwig /Merchel 2000). Anknüpfend an die Kritische Theorie der 1960er / 1970er Jahre wird hier davon ausgegangen, dass es keine wissenschaft- liche Objektivität geben könne. Jede Analyse, jedes Denken und Handeln gehe von bestimmten Prä- missen aus, die bereits eine gesellschaftliche Partei- nahme beinhalten. Daher sei es notwendig, diese Prämissen offenzulegen und sich parteilich zu posi- tionieren. Die Frauenbewegung verdeutlichte dies anhand der Widersprüche zwischen der Realität und Subjektivität von Frauenleben einerseits und den öffentlich kommunizierten, sich unausgespro- chen an männlichen Prinzipien und Werten orien- tierenden Vorstellungen gesellschaftlicher Realität andererseits. Der in der Frauenbewegung entwickelte Begriff der Parteilichkeit kann im Kontext der Sozialen Arbeit heute beschrieben werden als Prinzip, das „die Analyse gesellschaftlicher Machtverhältnisse in den Vordergrund stellt, die Selbstreflexion der Frauen einfordert, hieraus eine veränderte professionelle Haltung gegenüber Frauen und Mädchen begründet, die auf Aufwertung und Stärkung des Widerstandspotentials von Frauen zielt und damit eine Demokratisierung des Geschlechterverhältnis- ses anstrebt.“ (Hartwig/Weber 2000, 32) Nach intensiven Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Parteilichkeit und politischem Enga- gement zu Professionalität wird davon ausgegangen, dass beide in einem konstruktiven Spannungsver- hältnis stehen und Fachlichkeit eine Voraussetzung darstellt, um eine parteiliche, für Einzelne hilfreiche Arbeit zu gestalten. Im Konzept der Parteilichkeit verbindet sich, und hier tritt der Aspekt der Anwaltschaft sehr deutlich zutage, der wertschätzende Blick auf die individuelle Lebenswelt mit einer gesellschaftspolitischen Ana- lyse und der expliziten Parteinahme für die jeweilige Klientel. Diese Orientierung war im Kontext der Debatte um Kritische Sozialarbeit und später in der Entwicklung der Mädchen- und Frauenarbeit erfor- derlich, um für die Betroffenen Veränderungen in den verkrusteten Strukturen Sozialer Arbeit zu er-

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