Handbuch 5. Auflage
Leistung 963 Bewertung im Verständnis der Vermögen an, die auch für das Verständnis von Leistung nachhaltige Bedeutung besitzt. Denn die Leistung verweist stets auf die Bewertung und die Hierarchie der Fähigkeiten, auf die Unterscheidung von edlen und als weniger edel erachteten Vermögen zu- rück, wenn es zu entscheiden gilt, welche mensch- lichen Potenziale zur vollen Entfaltung und Leis- tung gebracht werden sollen. Insgesamt verkomplizieren die Pluralität der Bereiche, ihre kontextuell unterschiedlichen Ziele sowie die plu- ralen Bewertungen unterschiedlicher mensch- licher Vermögen die Entwicklung von Gütekrite- rien der Leistung. Die meisten Ziele erweisen sich nicht als natürlich vorgegeben, sondern als sozial konstruiert. Ziele, die als Orientierung für Güte- kriterien dienen, erweisen sich damit als verhan- delbar. Was ein kontextuelles Leistungskriterium ist, in welchem Sinne es zur Entfaltung des ge- samten menschlichen Lebens beiträgt und in welcher Beziehung die einzelnen Bereiche zu- einander stehen, wird in kollektiven Aushand- lungsprozessen und politischen Entscheidungen festgelegt. In diesen Vorgang gehen sowohl politi- sche, ökonomische als auch kulturelle, anthro- pologische wie ethische Dimensionen ein. Die Dominanz von gesellschaftlichen Situationsdefi- nitionen und Interpretationen besitzt daher er- heblichen Einfluss auf die Bestimmung der Leis- tung. Welche „Fähigkeiten und Eigenschaften und welche Verhaltensweisen und Aktivitäten an- erkannt und gesellschaftlich honoriert werden, wer als „Leistungsträger“ gilt und wer nicht, un- terliegt sozialen Definitions- und Wandlungspro- zessen und ist Gegenstand gesellschaftlicher Aus- einandersetzungen“ (Menz 2009, 10). Leistung und Bildung Der Humboldtsche Bildungsbegriff des 19. Jahr- hunderts nahm den antiken Grundgedanken der Vervollkommnung menschlicher Vermögen auf und führte ihn weiter. „Der wahre Zweck des Menschen, nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welche die ewig unver- änderliche Vernunft ihm vorschreibt, ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Gan- zen.“ (Humboldt 1968, 106) Die dem Menschen angemessene Höchstleistung besteht demnach in der maximalen Entwicklung der dem menschlichen Wesen eingestifteten Anla- gen und ihrem optimalen Inbeziehungsetzen. In der Entfaltung der allgemeinen und individuellen Vermögen entwickelt sich die Selbstzwecklichkeit des Menschen in einem Prozess lebenslanger Bil- dung (Humboldt 1964, 217). Dieses Konzept der Persönlichkeitsentwicklung sieht folgerichtig von einem konkreten Anwendungsbezug, seiner Ver- wertbarkeit im Beruf und den darin erforderlichen kontextuellen Leistungsstandards ab. Bildung wird nun als Anregung, Entfaltung und Vervollkomm- nung menschlicher Anlagen begriffen, deren Ziel die sich selbstbestimmende Individualität ist. Dem Wort Bildung haftet „seither das Moment der Selb- ständigkeit, also des Sich-Bildens der Persönlich- keit“ an (Hentig 2007, 39). Bei dieser allseitigen, generalistischen Entfaltung der Anlagen steht die selbstzweckliche Prozesshaftigkeit im Kontrast zur gesellschaftlichen Verwertbarkeit. Gleichzeitig hat Humboldt jedoch klar vor Augen, dass die allgemeine Bildung als Leistung sich indi- viduell entfaltender Begabungen auch eine über- greifende Bedeutung für andere Bereiche, vor allem für die Leistungsfähigkeit im Beruf besitzt: „Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kauf- mann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, an- ständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist. Gibt ihm der [allgemeinbildende] Schulunter- richt, was hierfür erforderlich ist, so erwirbt er die beson- dere Fähigkeit seines Berufs nachher so leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben so oft geschieht, von ei- nem zum anderen überzugehen.“ (Humboldt 1964, 218) Die volle Entfaltung der individuellen Vermögen, d. h. die maximale Entfaltung des menschlichen Wesens, wirkt sich konstruktiv auf die bereichs- spezifische Leistung im Beruf aus. Im 19. Jahr- hundert forciert dieser Zusammenhang von Bil- dung und beruflicher Leistung den Anspruch des Bildungsbürgertums, berufliche Leistungen zum Kriterium des sozialen Aufstiegs zu erklären, und unterstützt damit die Abschaffung der Ständege- sellschaft. Das berufliche Leistungsprinzip löst das Geburtsprinzip und das Senioritätsprinzip ab; bür- gerliche Tüchtigkeit wird wichtiger als Herkunft und Alter. Zusammen mit den geltend gemachten
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